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Beihilfe von EU genehmigt

Deutschland darf Elektrolyse in Dänemark mit 1,3 Milliarden Euro fördern

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung im Umfang von 1,3 Milliarden Euro nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Gefördert werden Unternehmen, die neue Elektrolyseure bauen und den erzeugten Wasserstoff in die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1“ einspeisen. Von dort soll der Wasserstoff an Abnehmer im deutschen Wasserstoff-Kernnetz geliefert werden. Bei der Pipeline handelt es sich um ein Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Project of Common Interest, PCI).

Die Beihilfen werden in Form direkter Zuschüsse je Kilogramm erzeugtem erneuerbarem Wasserstoff über einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren gewährt. Die Empfänger müssen die EU-Kriterien für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) einhalten.

Die deutschen Beihilfen kommen damit Empfängern in Dänemark zugute, wie die Kommission in ihrer beihilferechtlichen Würdigung ausdrücklich festhält. Gefördert wird so auch eine grenzüberschreitende Infrastruktur, die Quellen für erneuerbaren Wasserstoff in der Nordsee mit Großabnehmern verbindet.

Es soll insgesamt um 1.000 Megawatt installierter Elektrolysekapazität und die Erzeugung von bis zu 10 Millionen Tonnen erneuerbarem Wasserstoff gehen. Schätzungen zufolge ließen sich dadurch bis zu 55 Millionen Tonnen CO2 vermeiden.

Beihilfe wird über ein europäisches Auktionssystem vergeben

Das Beihilferecht der EU enthält strikte Vorgaben dazu, unter welchen Umständen Staaten Fördermittel an Unternehmen vergeben dürfen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU zu vermeiden. Zugleich soll es möglich sein, innovative Technologien voranzubringen. Daher müssen Förderprogramme aus nationalen Mitteln immer wieder langwierige Notifizierungsprozesse bei der EU-Kommission durchlaufen.

Die Beihilfe wird im Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung unter Aufsicht der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) vergeben. Deutschland will dabei das Instrument „Auctions-as-a-Service“ der Europäischen Wasserstoffbank nutzen. Die Mittel werden im Rahmen der 2026 abgeschlossenen Auktion vergeben. Projekte werden bei dieser EU-Auktion in eine Rangfolge gebracht und können nationale Mittel erhalten, wenn die EU-Mittel nicht ausreichen.

Die nun genehmigte Regelung folgt auf eine erste deutsche Regelung, die die Kommission im April 2024 für die Pilotauktion der Europäischen Wasserstoffbank genehmigt hatte. Auch Österreich, Litauen und Spanien haben in den vergangenen Monaten entsprechende nationale Regelungen genehmigt bekommen. Ziel der Europäischen Wasserstoffbank ist es, bis 2030 eine Erzeugung von 20 Millionen Tonnen erneuerbarem Wasserstoff in der EU zu erreichen.