Das Gesetz bezieht sich laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf die gesamte Wasserstoff-Lieferkette, von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport. Konkret geht es unter anderem um Elektrolyseure an Land und auf See, Importanlagen für Wasserstoff und seine Derivate, Wasserstoffspeicher und -leitungen sowie Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe für Schiffs- und Luftverkehr.
Bereits in der vorigen Legislaturperiode hatte die Ampel-Regierung ein Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Es hatte im Sommer 2024 bereits die erste Lesung im Bundestag und im Bundesrat durchlaufen. Wie ihr Vorgänger Robert Habeck setzt auch Katherina Reiche auf Bearbeitungsfristen bei den Behörden, um die Genehmigungen zu beschleunigen. Die Vorgaben zur Digitalisierung sind breiter gefasst, ebenso wie die Einstufung der Wasserstoff-Projekte als im „überragenden öffentlichen Interesse“. Die Formulierung heißt: Werden mehrere öffentliche Belange gegeneinander abgewogen, wie zum Beispiel der Naturschutz und der Wasserstoffhochlauf, erhält der Wasserstoffhochlauf ein besonders hohes Gewicht. Belange der öffentlichen Wasserversorgung – insbesondere Trinkwasserschutz – und des Wasserhaushalts sollen jedoch gewahrt bleiben, sichert das BMWi zu.
Auch der Anwendungsbereich entlang der Lieferkette hat sich vergrößert. Neben Elektrolyseuren, Importterminals und Speichern sind nun auch Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe privilegiert. Ganz neu ist das Thema natürlicher Wasserstoff. Um diesen zu nutzen, soll das Bergrecht vereinfacht werden. Als Nächstes sollen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.
BDEW: materiellrechtliche Erleichterungen nötig
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sagt dazu: „Das Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes, Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen und -anlagen deutlich zu verkürzen, ist ein wichtiger Schritt für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Die Bundesregierung hat die in der Konsultation formulierte Kritik in weiten Teilen aufgegriffen und unter anderem Anwendungsbereich als auch Fristen sinnvollerweise ausgeweitet. Mit diesen Änderungen liegt ein geeigneter Vorschlag auf dem Tisch, um Infrastruktur und Erzeugung zumindest verfahrensrechtlich voranzubringen.“
Nötig seien aber auch „materiellrechtliche Erleichterungen“, wie eine bauplanungsrechtliche Privilegierung. klare Vorgaben zum Vergaberecht sowie praxistaugliche Lösungen für Reparaturen an Leitungen. Nur so könnten Verfahren in der Praxis spürbar beschleunigt und Investitionen abgesichert werden. Auch für die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung fordert Andreae eine „klare und vollzugstaugliche Regelung.“ Daneben brauche es einen verlässlichen Finanzrahmen – der Haushaltsentwurf sende dabei ein „völlig falsches Signal“.