In einem gemeinsamen Schreiben vom 22. September 2026 haben sich rund zwei Dutzend Verbände an die Europäische Kommission gewandt. Sie fordern, die angekündigte gezielte Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 ohne weitere Verzögerung voranzutreiben. Die Verordnung regelt die Produktionskriterien für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs), zu denen auch grüner Wasserstoff zählt.
Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Verband der Automobilindustrie (VDA), die Wirtschaftsvereinigung Stahl, der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV), der Verband der Chemischen Industrie (VCI), FNB Gas, die Initiative Energien Speichern (INES), en2x, AquaVentus sowie Verbände aus Österreich, den Niederlanden, Belgien und Tschechien.
Marktentwicklung bleibt hinter Erwartungen zurück
Die Verbände begrüßen die Ankündigung der Kommission in der AccelerateEU-Mitteilung, die Überarbeitung der Produktionskriterien zu beschleunigen. Als Grund führt die Kommission den bislang hinter den Erwartungen zurückbleibenden Markthochlauf an. Die fortgesetzte Verschiebung der Überarbeitung und das Fehlen eines klaren Zeitplans entwickelten sich jedoch „zunehmend zu einer Quelle der Unsicherheit“, heißt es in dem Schreiben.
Unternehmen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette träfen bereits heute Investitionsentscheidungen für Projekte mit langen Entwicklungszeiträumen und Investitionshorizonten, die weit über das Jahr 2030 hinausreichten. Solange unklar bleibe, wann und wie die Produktionskriterien angepasst werden, könnten Projekte ihre Geschäftsmodelle, Finanzierungsbedingungen und künftigen Compliance-Kosten nicht verlässlich bewerten.
Konkrete Forderungen zu Zusätzlichkeit und zeitlicher Korrelation
Die Verbände legen konkrete Anpassungsvorschläge vor. Sie fordern, die vollständige Anwendung der Zusätzlichkeitskriterien bis 2035 aufzuschieben. Die Zusätzlichkeit verlangt, dass für die Wasserstoffproduktion neue Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet werden.
Zudem soll die zeitliche Korrelation zwischen Stromerzeugung und Elektrolyse auf monatlicher Basis beibehalten werden, statt eine stündliche Korrelation einzuführen. Alternativ sollte die stündliche Korrelation nach Ansicht der Verbände zumindest bis 2035 aufgeschoben werden. Der Schwellenwert für die Ausnahmeregelung für Gebotszonen mit einem hohen Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien soll von 90 auf 80 Prozent gesenkt werden.
Diese Anpassungen würden nach Einschätzung der Verbände unnötige Kosten und Hindernisse reduzieren und gleichzeitig die Klimaintegrität der Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien gewährleisten.
Vorschlag noch vor Jahresende gefordert
Die Verbände fordern die Europäische Kommission auf, ihren Vorschlag für die gezielte Überprüfung unverzüglich zu veröffentlichen. Noch in diesem Monat solle ein klarer und verlässlicher Zeitplan festgelegt werden. Ziel müsse es sein, den endgültigen Vorschlag vor Jahresende vorzulegen.
„Was wir jetzt brauchen, ist keine weitere langwierige Phase regulatorischer Unsicherheit, sondern ein konzentrierter, zielgerichteter und effizienter Entscheidungsprozess“, schreiben die Verbände. Sie bieten der Kommission an, den Prozess mit praktischen Erfahrungen ihrer Mitglieder, Projektdaten und technischem Fachwissen zu unterstützen.
Die Diskussion über die wesentlichen Hindernisse, die durch die aktuellen Kriterien für die Strombeschaffung entstehen, sei ausgereift. Verbände, Unternehmen und Mitgliedstaaten hätten in den vergangenen Jahren umfangreiche Belege und konkrete Anpassungsvorschläge vorgelegt.