Der Wasserstoffhochlauf stockt, denn grüner Wasserstoff ist im Vergleich zu fossilen Alternativen noch nicht wettbewerbsfähig. Perspektivische Preisvorteile durch Skalierung kommen nicht zum Tragen, weil angesichts von Unsicherheiten gar nicht erst investiert wird. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), der Bund der Wasserstoffregionen (BdWR) und der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) fordern daher von der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen, im Haushalt für 2027 auch Mittel für sogenannte Contracts for Difference (CfD) für die Wasserstoffwirtschaft einzuplanen. Mitzeichner der Forderung sind der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV), die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas), Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, der Industriegaseverband (IGV) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI).
Allgemeine Klimaschutzverträge gibt es bereits
Die staatlichen Carbon Contracts for Difference (CCfD), auf Deutsch oft Klimaschutzverträge genannt, sollen jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke schließen, die beim Umstieg auf klimafreundlichere Produktionsverfahren entsteht – etwa beim Einsatz von Wasserstoff. Die Unternehmen erhalten dabei 15 Jahre lang einen staatlichen Ausgleich für die Mehrkosten, die ihnen durch die Klimaschutzmaßnahmen entstehen. Die Vergabe erfolgt über ein Auktionsverfahren – der Zuschlag geht an die Unternehmen, die eine CO2-Minderung zu besonders niedrigen Kosten anbieten, nach dem Grundsatz „pay-as-bid“. Das Verfahren ist damit im Grundsatz technologieoffen. Das Konzept wurde während der Ampel-Koalition entwickelt. Im Jahr 2024 wurden die ersten Klimaschutzverträge geschlossen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag sind die Klimaschutzverträge ebenfalls vorgesehen, und für 2026 standen dafür 54 Millionen Euro im Haushalt. Der Großteil der Kosten fällt wegen der langen Laufzeiten allerdings erst in den Jahren danach an. Die Gebotsrunde für 2026 steht noch aus – und steht laut Bundeswirtschaftsministerium unter Haushaltsvorbehalt.
Contracts for Difference für Wasserstoff sollen die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigen
Die Verbände fordern nun zusätzlich ein wasserstoffspezifisches CfD-System, das nicht allein auf die Nutzung von Wasserstoff zielt, sondern die noch aufzubauende Wertschöpfungskette einbezieht. Dieses soll staatliche Klimaschutzverträge mit Garantieinstrumenten kombinieren, sodass Erzeugung und Nachfrage gebündelt behandelt werden könnten. Beim Konzept „Midstreamer-CfD“ soll ein Intermediär zwischen Produzenten und Abnehmern Preis- und Mengenrisiken übernehmen. Die Differenz zwischen Produktionskosten und Zahlungsbereitschaft soll über ein CfD-Modell und zusätzliche Garantien abgefedert werden. Auch für die wasserstoffspezifischen CfD soll es ein wettbewerbliches Vergabeverfahren geben.
Weitere Absicherungsinstrumente gefordert
Zusätzlich werben die Verbände für weitere staatliche Garantien: Bürgschaften und Versicherungen zur Absicherung von Transportinfrastruktur- und First-Mover-Risiken sowie Garantien zur Absicherung der Mengenabnahme auf Produzentenseite in der Anfangsphase. Das soll die Bankability stärken und Investitionen erleichtern.
Um solche Fördermechanismen zu etablieren, müssten Regierung und Regierungsfraktionen entsprechende Haushaltstitel langfristig vorsehen und ausreichend Fördermittel im Bundeshaushalt einplanen.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt: „Die Zeit für Abwarten beim Wasserstoffhochlauf ist vorbei. Es gibt kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ Sie verweist auf die noch in diesem Jahr ausgeschriebenen Gaskraftwerke, die perspektivisch bezahlbaren Wasserstoff brauchen.
Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, sagt: „Die eigentliche Bewährungsprobe für den Wasserstoffhochlauf beginnt jetzt: bei Investitionsentscheidungen, Vertragsstrukturen und der praktischen Ausgestaltung der Marktorganisation.“ Man brauche nun „weniger zusätzliche Einzelinstrumente als vielmehr eine verlässliche Struktur, die Angebot und Nachfrage zusammenführt, Risiken abfedert und Investitionssicherheit schafft“.
Norbert Heuser, Landrat des Landkreises Heilbronn und Sprecher des BdWR, wirbt insbesondere für das Konzept eines „Midstreamer-CfD“: „Damit sollen mittelständische Unternehmen in die Lage versetzt werden, Wasserstoff ohne bürokratische Hürden wettbewerbsfähig einzusetzen. Damit setzen wir gleichzeitig die dringend benötigten Impulse für die regionale Netzentwicklungsplanung, von der perspektivisch viele weitere Betriebe profitieren werden. Es ist nun entscheidend, die notwendigen finanziellen Mittel zügig im Haushaltsplan zu verankern.“