Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bezeichnet die Gespräche als sehr konstruktiv. Über Inhalte der Kraftwerksstrategie berichtete HZwei in der Ausgabe 5-2025 ausführlich – mit einem Abonnement können Sie auf die Ausgabe im Archiv zugreifen.
In der Kraftwerksstrategie geht es um den seit über zehn Jahren von Regierung zu Regierung aufgeschobenen Neubau flexibler Kraftwerke. Die Kraftwerke sind nötig, um den Kernenergieausstieg und weitere vom Netz gehende Kohle- und alte Gaskraftwerke zu kompensieren.
In der Kraftwerksstrategie geht es zu einem wesentlichen Teil um Investitionssicherheit – und damit um Beihilfe, sodass die EU mitzureden hat. Die Ampel-Regierung hatte sich auf einen Entwurf geeinigt und diesen bereits weitgehend mit der EU abgestimmt, den die Große Koalition nun noch einmal neu aufgesetzt hat.
Die Kraftwerksstrategie soll in Summe 22 GW zusätzlicher gesicherter Leistung bringen. Die nun festgehaltenen Eckdaten sind:
Ausschreibung von 12 GW steuerbarer Kapazität noch in diesem Jahr. Davon müssen 10 GW die Leistung für eine längere Mindestdauer zur Verfügung stellen können. Diese sollen „zum Beispiel, aber nicht ausschließlich“ moderne Gaskraftwerke sein. Diese Kapazitäten sollen spätestens 2031 in Betrieb gehen.
Weitere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten sollen in den Jahren 2027 und 2029/2030 folgen. Diese Ausschreibungen sollen auch für bestehende Anlagen offen sein.
Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gebaut werden, werden wasserstofffähig sein und spätestens bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisieren.
Zusätzlich soll es Maßnahmen geben, um in allen Kraftwerken den vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff anzureizen. Ziel ist, die ersten 2 GW bis 2040 umzustellen, weitere 2 GW bis 2043. Das Mittel hierfür sollen sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference) sein, die ab 2027 ausgeschrieben werden sollen. Hierfür ist ein Rechtsrahmen zu schaffen.
Zudem beinhaltet die Einigung eine Gesamtstrategie für den technologieneutralen Zubau steuerbarer Kapazität für die Absicherung der Stromversorgung in Deutschland. Damit ist auf Druck der EU die explizite Forderung aus dem Wirtschaftsministerium nach Erdgaskraftwerken gefallen. Bundesministerin Katherina Reiche spricht nun von einem „technologieoffenen Kapazitätsmarkt“, mit dem man den Zubau „weiterer Kraftwerke und anderer flexibler Kapazitäten“ anreizen wolle.
Abgeschlossen ist das Beihilfeverfahren damit noch nicht. Nun ist wieder das Wirtschaftsministerium am Zug, um einen neuen Entwurf des Gesetzes zu erarbeiten. Erst wenn das Gesetz im Parlament beschlossen ist, kann die offizielle beihilferechtliche Genehmigung erfolgen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Einigung. „Es war jetzt absolut notwendig, dass Brüssel und Berlin sich nach nunmehr drei Jahren auf die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie verständigt haben“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Sie lobt auch die Ausgestaltung der Eckpunkte: „Es ist ein richtiger Schritt, dass gleichzeitig zu den Ausschreibungen für Neuanlagen im Jahr 2026 technologieoffene Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen 2027 und 2029 für das Zieljahr 2031 eingeführt werden. Diese adressieren den Gesamtbedarf an steuerbarer Leistung für das Jahr 2031.“
Zielführend sei auch, den Umstieg auf Wasserstoff für Gaskraftwerke durch gesonderte Ausschreibungen ab 2027 zu incentivieren. Dies reduziere das Investitionsrisiko, das durch ein festes Umstiegsdatum auf Wasserstoff für Unternehmen bestehen würde.
Nun müsse das BMWE schnell ein dazu passendes, einfaches und technologieoffenes Modell für den Kapazitätsmarkt ab 2032 wählen.
Dieses müsse den Bau neuer Kapazitäten - inklusive Flexibilitäten und Speicher - anreizen und auch den Bestand von Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftwerken berücksichtigen.
Zudem mahnt der Verband die Bundesregierung zu schnellem Arbeiten, damit das Gesetz möglichst noch im Sommer das parlamentarische Verfahren durchlaufen könne. Erst nach der Verabschiedung im Bundestag und der beihilferechtlichen Genehmigung der EU kann die Bundesnetzagentur die Kapazitäten rechtssicher ausschreiben. Das heißt, erst dann können Unternehmen sicher planen. Der BDEW kalkuliert mindestens für Jahre, bis die ersten Kraftwerke Strom ins Netz speisen.