Der Delegierte Rechtsakt (Delegated Act) der Europäischen Union für erneuerbaren Wasserstoff (RFNBO) steht vor einer entscheidenden Bewährungsprobe. Die gut gemeinten Kriterien für „Zusätzlichkeit“ und „stündliche Korrelation“ führen im analysierten Referenzszenario zu Mehrkosten von rund 1,90 €/kg Wasserstoff. Zugleich zeigen die Ergebnisse keine Verbesserung der systemischen CO2-Wirkung, sondern bei stündlicher Korrelation sogar eine Verschlechterung gegenüber monatlicher Korrelation.
Die aktuelle Situation zeigt ein paradoxes Bild: Während die Klimaziele der EU ambitioniert bleiben, verkompliziert die Umsetzungsebene die Realisierung erheblich. Der Wasserstoffhochlauf befindet sich in einer kritischen Phase: Einerseits entstehen überall in Europa Pilotprojekte und es werden erste Investitionsentscheidungen getroffen. Andererseits droht der regulatorische Rahmen zum Stolperstein zu werden. Enertrag ist jedoch überzeugt, dass der Wasserstoffhochlauf in der Praxis funktioniert. Entscheidend ist jetzt, diese Hemmnisse zu beseitigen und mehr Flexibilität im System zuzulassen.
Das Kriterium der Zusätzlichkeit verlangt bekanntlich, dass der für die Elektrolyse eingesetzte Strom aus neuen, nicht geförderten erneuerbaren Erzeugungsanlagen stammt, die der Erzeugung von RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) dienen und ab dem 1. Januar 2028 in Betrieb gehen.
Teurer Strombezug für Betreiber
Elektrolyseurprojekte müssen damit den Neubau von Erneuerbaren Energien Anlagen wirtschaftlich tragen. In der Konsequenz bedeutet das jedoch einen strukturellen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Anlagenbetreiber bevorzugen deshalb das EEG mit seinen langfristigen, risikoarmen Einnahmen. Der Strombezug für Elektrolyseure wird dadurch verteuert.
Das Kriterium der Ungefördertheit führt dazu, dass nicht einmal der ungeförderte Strom aus einer EEG-Anlage genutzt werden darf. Eine systemdienliche Nutzung eines Teils des erzeugten Stroms aus Erneuerbaren Energien Anlagen mit einem geförderten Tarif wird dadurch unmöglich. Produziert eine Windenergieanlage also in bestimmten Stunden über ihre Fördermenge hinaus oder speist in negativen Preisstunden ein, bleibt dieser Strom für die Wasserstoffproduktion tabu.
Ohne die Kriterien der Zusätzlichkeit und der Ungefördertheit könnten bestehende Anlagen genutzt werden (insbesondere Post-EEG-Anlagen), wodurch ein neuer Markt für ausgeförderte Anlagen erschlossen würde. Die Kostenersparnis beträgt dann etwa 1,30 €/kg Wasserstoff.
In Zukunft noch komplizierter
Ab 2030 verlangt der Delegierte Rechtsakt eine stündliche Korrelation zwischen erneuerbarer Stromerzeugung und dem Stromverbrauch eines Elektrolyseurs. Der Elektrolyseur darf also pro Stunde nicht mehr Strom verbrauchen, als die zugeordneten Erneuerbaren Energien Anlagen erzeugen.
Das verhindert einen strompreisgeführten Betrieb des Elektrolyseurs und führt zu geringeren Volllaststunden beziehungsweise häufigerem Teillastbetrieb. Der Portfolioeffekt des nationalen Erneuerbaren-Mixes geht verloren. Für das Energiesystem insgesamt ist das besonders ungünstig, denn der Elektrolyseur wird häufiger in Stunden mit höherer CO2-Intensität betrieben.
Die Fakten aus der Praxis
Enertrag hat auf Basis eines 10-MW-Elektrolyseurs mit flexiblem Wasserstoffabsatz und einem Windfeld mit rund 2,5-facher Überbauung und einer Direktleitung zum Elektrolyseur verschiedene Betriebsszenarien analysiert. Als Referenz diente das Betriebsjahr 2024.
Wie die erste Tabelle zeigt, ist das Zusätzlichkeitskriterium der größte Kostentreiber. Und die stündliche Korrelation verschlechtert sowohl die Kosten als auch die systemische CO2-Wirkung.
Absurd: Kosten und Emissionen steigen
Außerdem führt die stündliche Korrelation zu einer um rund 25 g CO2/kWh höheren systemischen Emissionswirkung gegenüber der monatlichen Korrelation. Das widerspricht dem eigentlichen Ziel der Regulierung und führt obendrein zu einer Teuerung um 0,60 €/kg Wasserstoff.
Enertrag betreibt seit 2011 eine Elektrolyse-Anlage in der Uckermark. Dieses Wasserstoffwerk ist wiederum Teil des Enertrag Verbundkraftwerks®. Hier zeigt sich eindrucksvoll, wie Sektorkopplung in der Praxis funktioniert: Mit rund 600 MW Nennleistung aus Windenergie und Photovoltaik betreiben wir
mehrere hundert vernetzte Anlagen in einem Radius von 25 Kilometern. Ein Batteriespeicher in Cremzow mit 22 MW / 34,8 MWh dient der Spitzenlastabdeckung. Das Verbundkraftwerk ist in der Lage, wesentliche Systemfunktionen eines konventionellen Kraftwerks zu übernehmen.
Der Wasserstoffhochlauf funktioniert
Aufgrund steigender Nachfrage plant Enertrag den Aufbau zusätzlicher Elektrolyse-Kapazität an zwei Standorten in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg mit einer Gesamtleistung von rund 185 Megawatt.
Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Praxis-Erfahrungen fordern wir, auf EU-Ebene die Kriterien der Zusätzlichkeit und Ungefördertheit abzuschaffen. Die Öffnung für Post-EEG-Anlagen schafft neue Märkte ohne EEG-Konkurrenz. Außerdem sollten die zeitlichen Anforderungen flexibilisiert werden, um monatliche statt stündliche Korrelation zu ermöglichen.
So ginge es besser
Wie die zweite Tabelle zeigt, ist es sehr sinnvoll, die Kriterien zu streichen – zugunsten eines strompreisgeführten und systemdienlichen Betriebs. Auf nationaler Ebene sollte die Umlagenbefreitung (Offshore-Netzumlage, KWK-Umlage) auf alle nach 2030 in Betrieb gehenden Anlagen ausgeweitet werden. Die Preissetzungskriterien des §13k EnWG („Nutzen statt Abregeln“) sollten im Sinne einer attraktiven Marktteilnahme überarbeitet werden.
Den Wasserstoffhochlauf beschleunigen
Jetzt braucht es von der Politik vor allem Verlässlichkeit. Eine Abkehr von den Ausbauzielen bei Erneuerbaren Energien oder Wasserstoff würde die gesamte Wertschöpfungskette gefährden. Es ist von entscheidender Bedeutung, Hemmnisse beim Marktdesign zu beseitigen. Mehr Flexibilität im System würde bereits eine kosteneffiziente Wasserstoffproduktion ermöglichen.