Der Bundesrat hat der Umsetzung der europäischen Erneuerbare‑Energien‑Richtlinie RED III in deutsches Recht zugestimmt. Das entsprechende Gesetz war zuvor vom Bundestag beschlossen worden. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann die Regelung in Kraft treten.
Mit dem Gesetz wird unter anderem eine verbindliche Unterquote für sogenannte Renewable Fuels of Non‑Biological Origin (RFNBO) eingeführt. Raffinerien müssen damit künftig einen festgelegten Anteil erneuerbaren Wasserstoffs beziehungsweise daraus hergestellter Energieträger einsetzen.
Nach Einschätzung von Luc Garé, CEO des Wasserstoffproduzenten Lhyfe, würde dadurch in Deutschland zunächst ein Bedarf von rund 19.000 Tonnen RFNBO‑Wasserstoff entstehen. Bis 2032 könnte die Nachfrage laut Unternehmensangaben auf etwa 600.000 Tonnen steigen.
Die RFNBO‑Quote ist Teil der europäischen RED‑III‑Richtlinie, mit der die EU den Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehrs‑ und Industriesektor beschleunigen will.