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Netzentgelte

Neue Netzentgeltsystematik „AgNes“ steigert Wasserstoffkosten im einstelligen Prozentbereich

Zwei regulatorische Reformen halten die Wasserstoffbranche nach Einschätzung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) besonders in Atem: die nationale Netzentgeltsystematik (AgNes) und eine geplante Änderung der EU-Strombinnenmarktverordnung. Im Zuge der geplanten neuen Netzentgeltsystematik soll die vorgehaltene Transportkapazität stärker bepreist werden. Das gilt nicht nur für normale Verbraucher, sondern auch für Grünstromerzeuger wie Wind- und Solaranlagen, für Batteriespeicher – und für Elektrolyseure. Der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) von August 2026 sieht für Elektrolyseure, die grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff produzieren, ab 2029 ein kapazitätsbasiertes Sondernetzentgelt von 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr vor, das deutlich unter den gängigen Industrieentgelten liegt. Zudem soll es für diese Elektrolyseure keinen Arbeitspreis für die Netznutzung geben. Das EWI hat ausgerechnet, was das für die Wasserstoffgestehungskosten bedeuten würde.

Direkte Mehrkosten sind gering, aber relevant in sensiblem Marktumfeld

Im Vergleich zu einer vollständigen Befreiung würden die Kosten naturgemäß steigen. Dabei würden die Kosten durch das Sondernetzentgelt im schlimmsten Fall etwa 3 Prozent Mehrkosten ausmachen. In einer ähnlichen Größenordnung würden Mehrkosten durch höhere Strompreise liegen, da auch auf Grünstromerzeuger und Batterien Netzentgelte erhoben werden sollen.

„Der Hochlauf der Elektrolysekapazität in Deutschland befindet sich in einer kritischen Phase. Die vorgesehenen kapazitätsbasierten Netzentgelte haben für sich genommen nur geringen Einfluss auf die Wasserstoffgestehungskosten. Angesichts der ohnehin angespannten Wirtschaftlichkeit vieler Projekte kann jedoch jede zusätzliche Kostensteigerung oder Einschränkung der entscheidende Faktor gegen eine Investitionsentscheidung sein“, sagt Dr.-Ing. Ann-Kathrin Klaas, Head of Research Area am EWI. Klaas ist Autorin des Policy Brief „Electricity Network Charges and the German Electrolyzer Ramp-Up: Implications of the Ongoing Tariff Reform“ des EWI, der die Auswirkungen der geplanten Netzentgeltänderungen auf die Gestehungskosten für grünen Wasserstoff bewertet. Er erscheint mit Förderung der Förderinitiative Wasserstoff und Moleküle der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts e. V.

„Grandfathering“ erzeugt Zeitdruck für Investitionsentscheidung – aber ohne klaren Termin

Für Projekte, deren finale Investitionsentscheidung (FID) bereits vor der Veröffentlichung der neuen Netzentgelte getroffen wurde, soll es einen Bestandsschutz geben: Sie bleiben von den Netzentgelten befreit. Nach Daten aus dem Frühjahr 2026 trifft das auf rund 3 GW Elektrolyseprojekte zu. Diese stehen nun also unter Zeitdruck und zugleich vor einem Dilemma. Die Veröffentlichung der AgNes-Systematik ist nämlich zwar für den 1. Januar 2027 geplant – doch ob es genau so kommt und ob die Befreiungsregelung wirklich bestehen bleibt, ist ungewiss.

EU-Regulierung könnte Grundlage für Netzrabatte ganz zerstören

Deutlich drastischer in der Wirkung könnte eine Änderung der Strombinnenmarktverordnung der EU durchschlagen. Diese sieht vor, den Artikel zu streichen, der den Mitgliedsländern die rabattierten Netzentgelte für Elektrolyseure ermöglicht. Dann müssten Elektrolyseurbetreiber reguläre Netzentgelte zahlen. Der durchschnittliche Kapazitätspreis für Industrieverbraucher im Übertragungsnetz in Deutschland liegt laut EWI bei 76,7 Euro je Kilowatt und Jahr – und damit rund zehnmal so hoch wie der maximale im AgNes-Prozess diskutierte Sondertarif. Das ließe die Wasserstoffgestehungskosten nach Berechnungen des EWI um bis zu 2 Euro je Kilogramm steigen. Das mengenbasierte Entgelt, also quasi der Arbeitspreis, käme noch hinzu.

Einen Zeitplan für die Verordnung gibt es laut EWI nicht.