Der Entwurf für den Industrial Accelerator Act (IAA) liegt nun endlich vor. Das Gesetz soll die europäische Fertigung stärken und Arbeitsplätze schaffen. Die EU führt dafür zwei Arten von Anforderungen bei öffentlicher Beschaffung, Auktionen und Förderprogrammen ein: „Made in EU“- und CO2-Anforderungen. Diese gelten für strategische Sektoren wie Stahl, Zement, Aluminium, Automobil und sogenannte Netto-Null-Technologien – darunter Batterien, Solar, Wind, Wärmepumpen und Nukleartechnik. Der Rahmen kann nach Kommissionsangaben auf weitere energieintensive Sektoren wie die Chemie ausgeweitet werden.
Der Vorschlag folgt den Empfehlungen des „Draghi-Berichts“ des ehemaligen EZB-Präsidenten zur Wettbewerbsfähigkeit der EU und ist Teil des Clean Industrial Deal der Kommission. Er geht nun in die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat.
Staat soll CO2-arm kaufen
Ein Ziel des Gesetzes soll es sein, die Nachfrage nach sauberen Technologien zu stärken. Wenn öffentliche Einrichtungen Gebäude, Infrastruktur oder Fahrzeuge beauftragen, müssen sie laut dem IAA künftig Stahl mit niedrigem CO2-Fußabdruck bevorzugen. Anforderungen an eine Fertigung in Europa gibt es beim Stahl hingegen nicht.
Die genaue Definition, was als „low-carbon“ gelten soll, wird über delegierte Rechtsakte im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) und der Bauprodukteverordnung (CPR) festgelegt. Die Kommission wolle Investoren damit Planungssicherheit geben, heißt es. Wasserstoffderivate, Düngemittel und E-Fuels werden im Verordnungstext bisher nicht mit eigenen Nachfragemaßnahmen bedacht. Der IAA-Entwurf sieht aber eine Ermächtigung vor, mit der die Kommission solche Maßnahmen per delegiertem Rechtsakt später einführen kann.
Förderung nur mit Local Content
Wasserstoff wird im Entwurf zum IAA an mehreren Stellen explizit genannt, allerdings nicht überall gleichrangig mit anderen Netto-Null-Technologien.
Wie bei vielen Gesetzen ist auch hier der Prozess verschachtelt. Einige wesentliche Änderungen sind genau genommen Ergänzungen zum bereits bestehenden Net Zero Industry Act (NZIA), der ebenfalls das Ziel hat, sowohl den Klimaschutz als auch die europäische Industrie zu unterstützen. In den Anhang der NZIA werden mit dem IAA neue Anforderungen eingefügt.
Bei Auktionen zur Vergabe von Fördermitteln soll die NZIA durch den IAA künftig konkrete „Made in EU“-Anforderungen für Elektrolyseure vorsehen. Ab einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung müssen Elektrolyseure aus der EU stammen, wobei die Stacks und mindestens eine weitere Hauptkomponente europäischen Ursprungs sein müssen. Ab drei Jahren nach Inkrafttreten steigt die Anforderung auf Stacks plus zwei weitere Hauptkomponenten. Dieselben Anforderungen gelten, wenn Mitgliedstaaten den Aufbau von Elektrolyseur-Fertigungskapazitäten mit öffentlichen Mitteln fördern.
Mit der Anforderung, auch Elektrolyseure in der EU herzustellen, geht die Kommission über frühere Pläne hinaus, um „potenzielle künftige Versorgungs- und Marktrisiken vorwegzunehmen und abzumildern“, wie es in der Begründung zur Verordnung heißt.
Bei Förderprogrammen für Endverbraucher und Unternehmen (sogenannte „other forms of public intervention“) werden hingegen keine Made-in-EU-Anforderungen für Elektrolyseure formuliert.
Der IAA legt fest, dass Produkte aus bestimmten Partnerländern den „Made in EU“-Anforderungen gleichgestellt werden – sie gelten dann als gleichwertig mit europäischem Ursprung. Welche Länder das sind, hängt allerdings vom Instrument ab. Bei der öffentlichen Beschaffung werden auch Produkte aus Ländern anerkannt, die dem WTO-Beschaffungsabkommen (Government Procurement Agreement, GPA) beigetreten sind – darunter die USA, Kanada, Japan, Südkorea und das Vereinigte Königreich. Bei Auktionen und Förderprogrammen hingegen gilt ein engerer Kreis an sogenannten vertrauenswürdigen Partnern – nämlich Ländern mit Freihandelsabkommen oder Zollunion mit der EU Neben den EFTA-Staaten zählen dazu auch zum Beispiel die Wasserstoff-Schlüsselmärkte Indien, Japan, Türkei und Vereinigtes Königreich.
Schnellere Genehmigungen und industrielle Cluster
Der IAA sieht eine Vereinfachung von Genehmigungsverfahren vor. Die Mitgliedstaaten sollen digitale Anlaufstellen mit festen Fristen einrichten. Für Dekarbonisierungsprojekte in energieintensiven Industrien soll das Prinzip der stillschweigenden Genehmigung bei Zwischenschritten gelten. Darüber hinaus führt das Gesetz sogenannte Industrial Acceleration Areas ein. Diese sollen industrielle Symbiosen fördern und den Aufbau von Clustern für saubere Fertigung erleichtern. Die Kommission verfolgt mit dem IAA das Ziel, den Anteil der Fertigung am EU-Bruttoinlandsprodukt von derzeit 14,3 Prozent auf 20 Prozent bis 2035 zu steigern.
Hydrogen Europe: Da geht noch mehr
Der europäische Branchenverband Hydrogen Europe begrüßt grundsätzlich den Fokus des IAA auf „Made in Europe“ für Wasserstofftechnologien wie Elektrolyseure und Brennstoffzellenfahrzeuge. Allerdings kritisiert der Verband, dass der Anwendungsbereich gegenüber früheren Entwürfen deutlich eingeschränkt worden sei, vor allem für Wasserstoffderivate, Düngemittel und E-Fuels, die praktisch nur von der vereinfachten Genehmigung profitieren. Für echte Leitmärkte seien stärkere nachfrageseitige Maßnahmen nötig. Hydrogen-Europe-CEO Jorgo Chatzimarkakis findet, die EU müsse die Lücken in Bezug auf Ambitionsniveau, Anwendungsbereich und Klarheit schließen. „Europa muss sicherstellen, dass seine Industrie wachsen, wettbewerbsfähig sein und weltweit eine führende Rolle bei strategischen sauberen Technologien wie Wasserstoff einnehmen kann.“
Die vorgeschlagene Quote von 25 Prozent für CO2-armen Stahl in der öffentlichen Beschaffung sei zu niedrig. Dass die Definition der Anforderungen auf die Ökodesign-Verordnung verschoben wurde, sei zudem ein falsches Signal an Industrie und Investoren. Hydrogen Europe kritisiert außerdem die unterschiedliche Definition von Partnerländern bei öffentlicher Beschaffung und Auktionen. Dies schaffe zusätzliche Komplexität und Rechtsunsicherheit, gerade bei Auktionen – dem für die Wasserstoffbranche wichtigsten Förderinstrument.
„Made in Europe“ umstritten
Für die Wasserstoffbranche ist „made in Europe“ eine Chance, denn zurzeit besteht noch ein technischer Vorsprung, den China mit reichlich staatlicher Förderung bald aufholen könnte. Doch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) ist ziemlich skeptisch. VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann kritisiert, der Fokus auf Local Content lenke von Problemen wie hohem Verwaltungsaufwand, einem geschwächten Binnenmarkt und mangelnder technologischer Führungsrolle Europas ab. „Ein ‚Buy European'-Ansatz ist gerechtfertigt, wenn die Sicherheitsinteressen der EU konkret gefährdet sind und es keine andere Möglichkeit gibt, die Abhängigkeit von strategisch relevanten Technologien und kritischen Rohstoffen zu reduzieren oder vorsorglich zu vermeiden“, sagt er. Er begrüßt, dass die Anforderung nach grünem Stahl auf relativ wenige Anwendungen begrenzt ist.
Das Plus an Autonomie durch „made in Europe“ kostet Geld. Mit diesem Problem haben die Wind- und Solarbranche schon Erfahrung. Das Thema ist dort innerhalb der Wertschöpfungskette umstritten: Europäische Anlagenhersteller begrüßen den Wettbewerbsvorteil durch Local-Content-Anforderungen. Projektentwickler protestieren dagegen. Für sie bedeutet Local Content höhere Einkaufspreise – was sich letztlich in höheren Erzeugungskosten für Solar- und Windstrom niederschlägt.
Die Wasserstoffbranche steht im Vergleich dazu an einem früheren Punkt des Industrieaufbaus. Sie hat noch einen technologischen Vorsprung, der sich auf diesem Wege sichern lassen könnte, betonen Fachleute. Local Content könnte hier also den Anschub geben, um Skalierung und damit bessere Wettbewerbsfähigkeit zu erzielen. So könnte man eine Zukunftstechnologie in Europa halten und langfristig an Resilienz gewinnen, ist die Hoffnung.
Anforderungen frühestens ab 2028
Der Entwurf der EU-Kommission geht nun in die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat. Erfahrungsgemäß dauert ein solches Gesetzgebungsverfahren mindestens ein bis zwei Jahre. Wird daraus eine Verordnung, wie es die Kommission empfiehlt, würde der IAA nach seiner Verabschiedung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. Eine Umsetzung in nationales Recht wäre nicht nötig, aber natürlich gibt es Fristen für die Anforderungen.
Vorgesehen ist, dass die „Made in EU“-Anforderungen für Elektrolyseure bei Auktionen und Förderung der Elektrolyseur-Fertigung ein Jahr nach Inkrafttreten in einer ersten Stufe greifen, verschärfte Anforderungen nach drei Jahren. Die digitalen Genehmigungsverfahren sollen ebenfalls ein Jahr nach Inkrafttreten starten. Rechnet man die Zeiten und Fristen zusammen, könnten die ersten Regeln 2028 greifen – wenn ausnahmsweise einmal alles glatt geht.