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Gesetzentwurf

Gasverteilnetze: Entwurf für EnWG-Novelle geht in Länder- und Verbändeabstimmung

Das im August 2024 in Kraft getretene „Binnenmarktpaket“ (Richtlinie und Verordnung über den Binnenmarkt für Erdgas und Wasserstoff) ist ein europäischer Ordnungsrahmen für die Weiterentwicklung des Gasmarktes und für den entstehenden Wasserstoffmarkt. Die Mitgliedstaaten müssen die europäischen Vorgaben bis August 2026 in nationales Recht umsetzen.

Wichtige Regelungen aus dem Gesetzentwurf sind laut Wirtschaftsministerium:

Verteilnetzentwicklungspläne sollen helfen, flächendeckende Rückbauten nach einem Ausstieg aus fossilen Energien zu vermeiden. Stattdessen soll eine nachfragebasierte, technologieoffene Weiternutzung möglich sein, zum Beispiel für Wasserstoff oder andere klimaneutrale Gase.

Der Gesetzentwurf enthält Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung der Gas- und H2-Infrastrukturen, u. a. zur Zertifizierung und Entflechtung von H2- und Gasnetzbetreibern, zum Zugang und Anschluss an Gas- und H2-Netze, H2-Speicher und -Terminals, zur Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und von H2, zur vollständigen regelungstechnischen Integration von leitungsgebundenem H2 ins EnWG, zum Entfallen des Erfordernisses einer Anzeige bzw. eines Gutachtens bei der Umstellung von Leitungen von Gas auf H2 bis 16 bar.

Biomethananlagen sollen weiterhin Vorteile beim Netzanschluss haben. Langfristige fossile Gaslieferverträge sollen ab Ende 2049 nur noch mit Kohlenstoffabscheidung erlaubt sein.

Das Energieunternehmen Thüga lobte die erweiterten Möglichkeiten für den Umgang mit den Verteilnetzen. Die im Gesetzentwurf geforderten zehn Jahre Vorlauf einschließlich ausführlicher Begründung seien aber zu viel, zumal auf der Fernleitungsebene lediglich fünf Jahre gefordert würden. Zudem gebe es zu wenige Leitlinien für die Umstellung. Stattdessen würde die Verantwortung an die Bundesnetzagentur weitergegeben, was zu viel Zeit koste. Auch die Finanzierung des Wasserstoffverteilnetzes brauche Klarheit.