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Bundesnetzagentur

Netzentgelte für Elektrolyseure: Vertrauensschutz vor Dynamik

Das grundsätzliche Konzept der Netzentgelte stammt aus einer Zeit, in der Strom von zentralen Erzeugern stets zu dezentralen Verbrauchern floss. Es war eine planbare Welt, in der man einfach einen Schlüssel brauchte, um Kosten zu verteilen. Heute ist das Stromnetz ein dynamisches System, Strom wird auf verschiedenen Ebenen eingespeist, und auch Verbraucher folgen längst nicht mehr immer einem Standardlastprofil. Immer wieder gibt es an bestimmten Punkten Engpässe. Ein modernes Entgeltsystem soll diese besser abbilden, sodass Erzeuger und Verbraucher reagieren können und die Stromflüsse verlagern – so zumindest die Idee. „Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“, umschreibt es Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom, kurz AgNes, soll daher reformiert werden – nicht nur für Elektrolyseure, sondern für alle Beteiligten. Neu ist bei der jüngsten Darlegung der BNetzA: „Den Vertrauensschutz gewichten wir höher als in unseren bisherigen Vorschlägen“, so Müller.

Sonderbehandlung für Elektrolyseure

Für Elektrolyseure erlaubt das Europarecht eine Sonderbehandlung, da für sie in den jeweiligen nationalen Energie- und Klimaplänen explizite Ziele festgelegt seien. Die Bundesnetzagentur will von dieser Option Gebrauch machen. Für Elektrolyseure, die grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen, soll sich das Netzentgelt an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientieren. Ein Baukostenzuschuss für Elektrolyseure soll konkretisiert werden – also ein Zuschuss, den Elektrolysebetreiber im Falle eines nötigen Netzausbaus zu zahlen haben.

Ein Arbeitsentgelt soll es im Gegenzug nicht geben – erstmal. Grundsätzlich will die Bundesnetzagentur die Entgelte nämlich dynamischer gestalten, das Arbeitsentgelt also an der aktuellen Netzsituation festmachen. Das ist ähnlich wie bei Preisen für Flüge oder Bahnfahrten: Sind Strecken zu einer Zeit besonders stark ausgelastet, steigen die Preise. Das soll Anreize liefern, Lasten und Erzeugung zu verlagern und damit die Kosten für den sogenannten Redispatch senken.

Als erstes hat die Bundesnetzagentur dynamische Netzentgelte für Stromspeicher im Blick – diese sollen zwischen 2030 und 2033 Realität werden. Für Elektrolyseure bleiben die dynamischen Entgelte ebenfalls „vorstellbar“, so die Bundesnetzagentur. Hintergrund ist, dass die Elektrolyseure ein hohes Potenzial verschiebbarer Lasten haben. Bei einer netzfreundlichen Standortwahl könnten sie sogar von den dynamischen Entgelten profitieren, heißt es. Allerdings soll all das erst geschehen, wenn die dynamischen Netzentgelte für Speicher erprobt und eingeführt sind und die Vorgaben der EU klar sind.

Der Vertrauensschutz soll für Elektrolyseure gelten, für die bis zum Inkrafttreten der AgNes-Festlegung eine finale Investitionsentscheidung getroffen wird und die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen. Wie der Zeitpunkt der Investitionsentscheidung zu belegen ist, ist noch nicht spezifiziert.

Deutscher Wasserstoffverband begrüßt Vertrauensschutz

Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt die Entscheidung, dass Elektrolyseure, die vor Sommer 2029 ans Netz gehen, dauerhaft von Netzentgelten befreit sein sollen. Wer auf Grundlage geltenden Rechts investiere oder Investitionen vorbereite, müsse sich darauf auch verlassen können, argumentiert der Verband.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland. Sie beendet eine Phase erheblicher Verunsicherung im Markt. Jetzt kommt es darauf an, für die Zeit nach der Vollbefreiung einen klaren Pfad zu schaffen“, erklärt Andreas Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender des DWV.

Für die Zeit nach 2029 halte der Verband das angedeutete Sondernetzentgelt für einen gangbaren Weg. Wie das aussehen soll, ist allerdings noch weitgehend unbekannt.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lobt allgemein die konstruktive Auseinandersetzung der BNetzA mit den Rückmeldungen aus den Branchen und insbesondere den Vertrauensschutz sowohl für Energiespeicher als auch für Elektrolyseure. Die Bepreisung der Kapazität sei allerdings zu pauschal – der Verband verweist auf ein Modell, das er gemeinsam mit dem Energiewirtschaftlichen Institut der Universität zu Köln (EWI) erarbeitet hat.

Der BDEW kritisiert auch den grundsätzlichen Kurs der BNetzA bezüglich der dynamischen Netzentgelte und zeigt sich erleichtert, dass dieser nun zumindest von einem Gutachten begleitet werden soll. Die vorgesehenen „volldynamischen“ Netzentgelte seien in der Praxis zu komplex und würden insbesondere für Stromerzeuger zu hohe wirtschaftliche Risiken bergen.