Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt eine grundlegende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes. Das bisherige Regelwerk sei in seiner bestehenden Form kaum verlässlich umsetzbar gewesen. Mehr Flexibilität und eine stärkere Orientierung an örtlichen Gegebenheiten seien deshalb richtig.
Eine geplante Grüngasquote müsse jedoch so ausgestaltet werden, dass sie den Wasserstoffhochlauf unterstützt und den Umbau der Energieinfrastruktur nicht behindert, fordert der DWV. Wo künftig Wasserstoffnetze, Fernwärme oder elektrische Lösungen vorgesehen seien, dürfe eine pauschale Liefer- oder Abnahmeverpflichtung für Biomethan bestehende Erdgasnetze nicht ohne tragfähige Zukunftsperspektive verlängern.
DWV warnt vor Bevorzugung von Biomethan und Lock-in in Erdgasinfrastruktur
„Eine Grüngasquote muss den Aufbau der künftigen Energieinfrastruktur unterstützen und darf nicht einfach die heutige Gasinfrastruktur fortschreiben“, erklärt Andreas Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender des DWV. „Wir brauchen Wasserstoffnetze dort, wo Industrie, Gewerbe, Kraftwerke und andere größere Verbraucher künftig Wasserstoff benötigen. In anderen Gebieten können Fernwärme oder elektrische Lösungen sinnvoller sein.“
Eine technologieoffene Gesamtquote ohne eigenständige Wasserstoff-Unterquote würde nach Einschätzung des Verbands vor allem Biomethan im bestehenden Erdgasnetz begünstigen. Damit könne die Quote formal erfüllt werden, ohne dass eine eigenständige Wasserstoffwirtschaft mit Elektrolyseuren, Importen, Speichern, Abnahmeverträgen und reinen Wasserstoffnetzen ausreichend vorangebracht werde.
„Wo Grüngasquote draufsteht, muss auch Wasserstoffhochlauf drin sein“, betont Kuhlmann. „Ohne verbindliche Wasserstoff-Unterquote besteht die Gefahr, dass wir vor allem die Nutzung bestehender Erdgasstrukturen verlängern.“
Abstimmung mit Wärmeplanung und Book-&-Claim-System
Der DWV fordert, Grüngasquote, kommunale Wärmeplanung und Gasnetztransformation aufeinander abzustimmen. Eine verpflichtende Nutzung von Biomethan in Netzgebieten solle nur dort vorgesehen werden, wo die kommunale Wärmeplanung und die langfristige Infrastrukturplanung einen entsprechenden Bedarf belegen.
Um regionale Infrastrukturentscheidungen nicht durch starre physische Lieferpflichten zu verzerren, sollte die Grüngasquote nach Verbandsvorschlag bilanziell über ein Book-&-Claim-System erfüllbar sein. So könnten grüne Eigenschaften gehandelt und Wasserstoff dort eingesetzt werden, wo er industriell und systemisch den größten Nutzen entfalte. Auch dezentrale Projekte und Lieferungen außerhalb bestehender Netze ließen sich so einbeziehen.
Der DWV vertritt nach eigenen Angaben über 130 Institutionen und Unternehmen sowie mehr als 350 Einzelpersonen entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette.