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Diskussionspapier

Initiative aus Nordrhein-Westfalen kritisiert EU-Regulatorik für grünen Wasserstoff

Die Autorinnen und Autoren des Papiers fürchten, dass mit der derzeitigen EU-Regulatorik der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht gelingen kann.  Das Land Nordrhein-Westfalen plant bis zum Jahr 2030 mit 1 bis 3 Gigawatt Elektrolyse-Kapazität. Im Verhältnis zu geschätzten 140 GW in der EU ist das ein hoher Anteil für ein einzelnes Bundesland. Damit werden die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, kurz RED III, und die dazugehörigen delegierten Rechtsakte zu einem zentralen Faktor für die Wirtschaft und den Wasserstoffhochlauf in Nordrhein-Westfalen, denn diese sind maßgeblich für die Kriterien für grünen Wasserstoff.

Die Initiative räumt einen grundsätzlichen Zielkonflikt ein. Auf der einen Seite steht der schnelle Markthochlauf, auf der anderen eine von Beginn an nachhaltig geplante, systemdienliche Wasserstoffproduktion. Dieses Thema greift das Autorenteam auch im Diskussionspapier auf. Es enthält einen vereinfachten Überblick über zentrale Aspekte der derzeitigen Regulatorik und erläutert mögliche praktische Folgen für Elektrolyseurbetreiber.

Als beispielhafte Kriterien nennt die Initiative die sogenannte Zusätzlichkeit (grüner Strom muss von eigens für die Elektrolyse geschaffenen neuen und ungeförderten Anlagen stammen) sowie die zeitliche und räumliche Korrelation (Erzeugung und Verbrauch des grünen Stroms müssen langfristig stündlich übereinstimmen). Spätestens Ende 2027 beziehungsweise Ende 2029 laufen Übergangsfristen für bestehende Anlagen aus.