Das Beihilfeprogramm soll dazu beitragen, die Fertigungskapazitäten für klimaneutrale Technologien in Deutschland auszubauen. Es umfasst Zuschüsse, Steuervorteile sowie Zinszuschüsse und Garantien für neue Kredite.
Zu den förderfähigen Technologien zählen laut Kommission Elektrolyseure, Batterien, Solarpanels, Windturbinen, Wärmepumpen sowie Anlagen zur CO2-Abscheidung und -Speicherung. Auch die Produktion und das Recycling kritischer Rohstoffe für diese Technologien sind eingeschlossen. Ausgenommen sind Technologien zur Kernspaltung.
Unternehmen in ganz Deutschland können die Beihilfen beantragen. Die Förderung kann bis zum 31. Dezember 2030 gewährt werden.
Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF)
Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage des Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF). Diesen Beihilferahmen hatte die Kommission am 25. Juni 2025 verabschiedet. Er soll Mitgliedstaaten ermöglichen, den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft durch gezielte Fördermaßnahmen zu beschleunigen.
Damit reagiert die EU auf den zunehmenden globalen Standortwettbewerb. Andere Wirtschaftsräume haben umfangreiche Förderprogramme aufgelegt. Das neue Instrument soll industrielle Wertschöpfung in Europa sichern.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das deutsche Programm notwendig, angemessen und verhältnismäßig sei. Es entspreche den Zielen des Clean Industrial Deal und den Bedingungen des EU-Beihilferechts.
Wichtig für die Wasserstoffwirtschaft
Der Deutsche Wasserstoff-Verband e.V. (DWV) stuft diese Entscheidung als „relevant“ ein: „Der Markthochlauf hängt nicht nur von der Nachfrageseite ab, sondern auch von einer skalierbaren Produktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Entscheidend für den Erfolg des Programms werden nach Brancheneinschätzung die konkrete Ausgestaltung, Planungssicherheit und eine zügige Umsetzung sein.“