Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. August 2026 den Festlegungsentwurf im Verfahren zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Der Entwurf enthält auch Regelungen, die die Wasserstoffbranche unmittelbar betreffen – und zwar über die Elektrolyseure, die Strom aus dem Netz beziehen. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 18. September 2026. Die Festlegung soll noch im Jahr 2026 beschlossen werden, konkretisierende Folgefestlegungen sind für 2027 vorgesehen.
Kapazitätspreis statt Arbeitsentgelt für Elektrolyseure
Das Europarecht erlaubt für Elektrolyseure eine Sonderbehandlung, weil nationale Energie- und Klimapläne explizite Ziele für diese Anlagen festlegen. Von dieser Möglichkeit will die Bundesnetzagentur Gebrauch machen. Elektrolyseure, die grünen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff produzieren, sollen künftig ein Netzentgelt in Form eines Kapazitätspreises entrichten. Die Höhe orientiert sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser. Auf ein Arbeitsentgelt soll verzichtet werden.
Für bereits weit fortgeschrittene Projekte sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Anlagen, für die bis zum Inkrafttreten der AgNes-Festlegung eine Final Investment Decision (FID) getroffen wurde und die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, fallen weiterhin unter die bestehende Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG. Auch der Baukostenzuschuss für Elektrolyseure wird im Entwurf konkretisiert.
Dynamische Netzentgelte perspektivisch möglich
Dynamische Netzentgelte für Elektrolyseure hält die Bundesnetzagentur nach einer erfolgreichen Einführung bei Stromspeichern für denkbar. Als Begründung führt die Behörde das hohe Flexibilitätspotenzial der Anlagen an. Neu errichtete Elektrolyseure könnten bei passender Standortwahl von dynamischen Entgelten profitieren. Vor einer Einführung müssen aus Sicht der Behörde jedoch rechtliche Anpassungen auf europäischer Ebene abgewartet werden.
Nicht Gegenstand des AgNes-Verfahrens sind reine Wasserstoff-Netzentgelte für Transport und Infrastruktur. Für die Systematik der Gasnetzentgelte läuft ein separates Verfahren unter dem Kürzel „Sygne".
BVES sieht Fortschritte, fordert aber Nachbesserungen
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv. Aus Sicht des Verbandes greift die Bundesnetzagentur viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Auch der Zusammenhang mit den parallel laufenden Verfahren zu MiSpeL und den Netzanschlussregelungen entspreche einer zentralen Forderung des Verbandes. „Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Gleichzeitig sehen wir beim Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und dem vorgesehenen Prosumeraufschlag Nachbesserungsbedarf", erklärt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Kritisch bewertet der Verband die geplante Übergangsregelung für die bestehende Netzentgeltbefreiung. Zwar schaffe die Bundesnetzagentur mit einem verbindlichen Stichtag mehr Klarheit. Die zusätzlich vorgesehenen Voraussetzungen für den Nachweis einer endgültigen Investitionsentscheidung – insbesondere verbindliche Komponentenbestellungen in Höhe von mindestens 50 Prozent des Investitionsvolumens – gingen jedoch über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus. „Die vergangenen Monate haben bereits erhebliche Unsicherheit ausgelöst und Investitionsentscheidungen verzögert. Jetzt brauchen Unternehmen rechtssichere und praxistaugliche Kriterien", so Windelen.
Nachbesserungsbedarf sieht der BVES außerdem beim vorgesehenen Prosumeraufschlag für Eigenversorger in der Niederspannung. Zusätzliche Belastungen dürften die Flexibilisierung des Energiesystems nicht ausbremsen. Offen bleibe zudem, wie das Zusammenspiel von Flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCA) und Baukostenzuschüssen ausgestaltet werden solle. Der Verband will bis zum 18. September 2026 eine Stellungnahme in das Konsultationsverfahren einbringen.