Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs vorgelegt. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeanhörung. Stellungnahmen können bis zum 28. Juli 2025 eingereicht werden.
Ziel des sogenannten Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes ist es, Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastruktur deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der Entwurf umfasst die gesamte Lieferkette – von der Erzeugung über den Import bis hin zu Speicherung und Transport. Auch Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe sollen von den neuen Regelungen profitieren.
Wasserstoff demnächst „im überragenden öffentlichen Interesse“?
Konkret sieht der Entwurf unter anderem verbindliche Fristenregelungen, digitale Verfahren und Erleichterungen im Vergaberecht vor. Zudem sollen Wasserstoffprojekte künftig als „im überragenden öffentlichen Interesse“ eingestuft werden. Damit erhalten sie bei behördlichen Abwägungsentscheidungen ein besonderes Gewicht. Laut BMWK bleiben dabei die Belange der öffentlichen Wasserversorgung gewahrt.
Natürliche Wasserstoffvorkommen sollen künftig leichter erschlossen werden können
Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs ist die rechtliche Einordnung von natürlichem Wasserstoff als „bergfreier Bodenschatz“ im Bundesberggesetz. Damit sollen auch Projekte zur Erschließung natürlicher Wasserstoffvorkommen erleichtert werden.
Das Gesetz ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abschließend abgestimmt.