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Grundsatzeinigung zu Kraftwerksstrategie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat mit der Europäischen Kommission eine Grundsatzeinigung zu Eckpunkten für die Kraftwerksstrategie erzielt. Damit ist eine Hürde aus dem Weg geräumt. Die neuen Kraftwerke sollen H2-ready sein.

Noch in diesem Jahr soll es eine Ausschreibung von 12 GW steuerbarer Kapazität geben. Davon müssen 10 GW die Leistung für eine längere Mindestdauer zur Verfügung stellen können. Diese sollen „zum Beispiel, aber nicht ausschließlich“ moderne Gaskraftwerke sein. Bundesministerin Katherina Reiche spricht nun von einem „technologieoffenen Kapazitätsmarkt“, mit dem man den Zubau „weiterer Kraftwerke und anderer flexibler Kapazitäten“ anreizen wolle.

Die in diesem Jahr auszuschreibenden Kapazitäten sollen spätestens 2031 in Betrieb gehen. Weitere Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten sollen in den Jahren 2027 und 2029/2030 folgen. Diese Ausschreibungen sollen auch für bestehende Anlagen offen sein. Ob die Ausschreibungen in Summe die anfangs vom BMWE genannte Kapazität von gut 20 GW haben sollen, bleibt an dieser Stelle offen.

Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gebaut werden, sollen wasserstofffähig sein und spätestens bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisieren. Zusätzlich soll es Maßnahmen geben, um in allen Kraftwerken den vorzeitigen Umstieg auf Wasserstoff anzureizen. Ziel ist, die ersten 2 GW bis 2040 umzustellen, weitere 2 GW bis 2043. Das Mittel hierfür sollen sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference) sein, die ab 2027 ausgeschrieben werden sollen. Hierfür ist ein Rechtsrahmen zu schaffen.

Dass die EU mitredet, liegt daran, dass staatliche Beihilfen im EU-Wettbewerbsrecht strikt geregelt sind. Auch mit der Einigung ist das Beihilfeverfahren noch nicht. Nun ist wieder das Wirtschaftsministerium am Zug, um einen neuen Entwurf des Gesetzes zu erarbeiten. Sobald das Gesetz im Parlament beschlossen ist, kann die offizielle beihilferechtliche Genehmigung erfolgen. Eine rechtssichere Ausschreibung kann danach starten.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Einigung. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, lobt die Eckpunkte: „Es ist ein richtiger Schritt, dass gleichzeitig zu den Ausschreibungen für Neuanlagen im Jahr 2026 technologieoffene Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen 2027 und 2029 für das Zieljahr 2031 eingeführt werden. Diese adressieren den Gesamtbedarf an steuerbarer Leistung für das Jahr 2031.“

Zielführend sei auch, den Umstieg auf Wasserstoff für Gaskraftwerke durch gesonderte Ausschreibungen ab 2027 zu incentivieren. Dies reduziere das Investitionsrisiko, das durch ein festes Umstiegsdatum auf Wasserstoff für Unternehmen bestehen würde. Nun müsse das BMWE schnell sein, damit das Gesetz möglichst noch im Sommer das parlamentarische Verfahren durchlaufen könne.

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