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Beitrag von Sven Geitmann

27. Mai 2022

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Grüner Wasserstoff und E-Fuels – ohne geht es nicht!

Portrait Werner Diwald

Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen: Die Klimaziele müssen ohne negativen Einfluss auf unsere Mobilität und den Wirtschaftsstandort Deutschland erreicht werden. Um die Treibhausgasemissionen zu mindern, müssen daher neben neuen batterieelektrischen und Brennstoffzellen- auch die Bestandsfahrzeuge bedacht werden. Dafür kommt nur der Einsatz von erneuerbaren synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, infrage. Nur so können im Rahmen der von der neuen Bundesregierung angestrebten Klimaziele 2030 Fahrverbote für konventionelle Fahrzeuge, die vor allem die sozial schwächeren Bürger betreffen würden, verhindert werden.

Die EU-Kommission beabsichtigt jedoch, so euphorische und idealistische Anforderungen an die Produktion der erneuerbaren Kraftstoffe zu stellen, dass der notwendige Hochlauf der Produktion von erneuerbaren synthetischen Kraftstoffen massiv erschwert wird. Die Umsetzung des bislang vorliegenden Entwurfs der Europäischen Kommission zur RED II würde einen Einstieg in eine zukunftsweisende Technologie verzögern und somit die deutschen Klimaziele im Verkehr unerreichbar machen. Die Bundesregierung muss deswegen diesbezüglich auf europäischer Ebene aktiv werden. Zudem sollte Deutschland seinen rechtlichen Gestaltungsspielraum vollends ausschöpfen, schließlich hat die Bundesrepublik sehr viel ehrgeizigere Ziele für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe als die EU vorgegeben (mehr als 25 statt nur 14 Prozent). Dies ist die Bundesregierung ihren Wählern und dem Klima schuldig.

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Die alte Bundesregierung hatte eine verbindliche Treibhausgasminderungsquote (THG) von 25 Prozent verabschiedet. Gleichzeitig wurde dem grünen Wasserstoff eine von der EU-Richtlinie abweichende Sonderrolle (die doppelte Anrechnung des Energiegehaltes auf die THG-Quotenverpflichtung) eingeräumt. Damit wurden die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine kostenneutrale Zielerreichung mit grünem Wasserstoff und E-Fuels geschaffen. Was jetzt noch fehlt, ist eine Verordnung, die für die Unternehmen Investitionssicherheit bei der Umsetzung gewährleistet.

Die neue Bundesregierung ist jetzt gefordert, eine Verordnung für erneuerbare synthetische Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff zu erlassen. Dabei gilt es zwischen Klimaschutz, sozialer Gerechtigkeit und dem Ziel des Koalitionsvertrages, zum Leitmarkt der Wasserstofftechnologien zu werden, abzuwägen. Eine ideologische und zu stringente Vorgabe an den Strombezug aus erneuerbaren Energien wäre hierbei eine Bedrohung eines haushaltsneutralen kurzfristigen Hochlaufs einer grünen H2-Marktwirtschaft.

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Zweifelsohne wollen und müssen wir die Klimaziele im Verkehr erreichen. Dabei muss die Bundesregierung jedoch darauf achten, dass einerseits die Kosten für die Bürger, den Güterverkehr und die Landwirtschaft nicht in einem unerträglichen Maße steigen und andererseits die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der aktuell hohen Inflation und der aktuellen Ereignisse in der Ukraine. Durch entsprechende Steuervergünstigungen für Kraftstoffe – mit einem Mindestanteil an erneuerbaren synthetischen Kraftstoffmengen – hat die neue Bundesregierung ausreichend Handlungsspielraum, um einen sozialverträglichen Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Mobilität zu gestalten. Die neue Bundesregierung entscheidet darüber, ob Deutschland die Chance ergreift, zum Leitmarkt des wirtschaftlich so aussichtsreichen grünen Wasserstoffmarktes zu werden. Und auch, ob die Klimaziele 2030 realistisch und sozial fair erreicht werden können.

Autor: Werner Diwald – Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e. V., Berlin

Kategorien: 2022 | Allgemein

1 Kommentar

  1. Joe Schmidt

    Zitat:
    „Was jetzt noch fehlt, ist eine Verordnung, die für die Unternehmen Investitionssicherheit bei der Umsetzung gewährleistet.“
    Ich dachte glatt, es fehlt an den notwendigen Mengen rgenerativ /grün erzeugter el. Energie für den „grünen“ Wasserstoff und die „grünen“ eFuels.
    Es fehlen also zuerst einmal die erforderlichen Windräder und PV – egal wo auf der Welt.

    Aber dafür gibt es natürlich einen Ausweg – Zitat:
    „Eine ideologische und zu stringente Vorgabe an den Strombezug aus erneuerbaren Energien wäre hierbei eine Bedrohung eines haushaltsneutralen kurzfristigen Hochlaufs einer grünen H2-Marktwirtschaft.“

    Doof halt, dass man aus Kohle- und Erdgasstrom nicht wirklich „grünen“ /klimaneutralen Wasserstoff /eFuels herstellen kann. Aber dieser Beitrag zeigt deutlich, worum es geht:
    Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e. V. will Subventionen und Förderungen, statt selbst mit Investitionen in EE die Zukunftsbasis zu schaffen. Dass die vorgelegten Wirtschaftlichkeitberechnungen oftmals reine Makulatur sind, fällt spätestend beim angesetzten Preis für den grünen Strom auf: 2Ct/kWh oder darunter …

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