Die Verhandlungen der International Maritime Organization (IMO) über Quoten für grüne Schiffstreibstoffe in London (siehe HZwei 4‑2024) sind vorläufig gescheitert. Doch in Brüssel und Berlin wird an Neuerungen im Rahmen der Renewable Energy Directive III (RED III) gearbeitet.
Mit dem jüngsten delegierten Rechtsakt stellt die EU klar: Nicht‑erneuerbare, aber emissionsarme Wege der Wasserstofferzeugung („blau“ aus Erdgas mit CCS oder „pink“ auf Basis von Atomenergie) werden als Option für die beschleunigte Markthochlaufphase anerkannt – bei zugleich ambitionierten Vorgaben für Treibhausgasminderung und Technologieneutralität. Besonders wichtig: der Bestandsschutz für Projekte mit finaler Investitionsentscheidung (FID). Diesen hat die Europäische Kommission nach intensiven Verhandlungen zugesagt. Nur deshalb hatte das Europäische Parlament den Rechtsakt am Ende passieren lassen. Die neue, technologieoffene Definition soll bei der Skalierung helfen und gleichzeitig den Pfad hin zu grünem Wasserstoff mittel‑ und langfristig offenhalten. Konkret führt dies dazu, dass erstmals auch niedrig‑emissiver Wasserstoff aus dem mit 600‑Millionen‑Euro gefüllten Topf der „Hydrogen Bank“ gefördert werden kann.
In Berlin steht indessen die Umsetzung der in der RED III geforderten THG‑Quoten für den Straßenverkehr in nationales Recht an. Auch wenn weitgehend Einigkeit besteht, dass der Wasserstoffhochlauf ohne eine OPEX‑Förderung schwierig und stark verzögert würde, gelten Quoten als wichtiges Signal für den Markt. Wir kennen die positive Wirkung von Quoten bereits aus der Luftfahrt, bei Quoten für SAF (Synthetic Aviation Fuels).
Die THG‑Quote im Straßenverkehr soll nun regeln, um welchen Prozentsatz Mineralölkonzerne ihren Treibhausgasausstoß im Vergleich zu einem Referenzwert senken müssen. Doch über den Gesetzesentwurf aus dem Umweltministerium hat sich das Kabinett bis Redaktionsschluss nicht geeinigt.
Was man hört: Der Gesetzentwurf soll eine schrittweise Anhebung der THG‑Quote auf bis zu 59 Prozent bis 2040 (aktuell: 10,6 Prozent) vorsehen, was einem Zielwert von mehr als 77 Prozent erneuerbarer Energien im Straßenverkehrssektor im Jahr 2040 entspricht. Relativ unstrittig: Verbindliche Vor‑Ort‑Kontrollen sollen die Integrität des Systems stärken und Betrugsfälle mit manipulierten Emissionszertifikaten verhindern.
Die zunächst geplante Ausweitung der THG‑Quoten auf den Luft‑ und Schiffsverkehr soll nun doch nicht kommen, die doppelte Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe soll wegfallen.
Danach ist das Parlament am Zuge. Noch vor Weihnachten soll die erste Lesung stattfinden – eigentlich. Aus der gegenüber Quoten meist skeptischen Unionsfraktion hört man, dass der Anteil von RFNBO an den Treibstoffen nicht weiter gesenkt, sondern gegenüber dem Gesetzentwurf ausdrücklich erhöht und die mehrfache Anrechnung von grünem Wasserstoff verlängert werden soll. Zumindest die Regierungsfraktionen scheinen sich also einig zu sein: Das RED-III‑Umsetzungsgesetz kann über Quoten einen wichtigen Beitrag zum Markthochlauf leisten. Das macht Hoffnung, dass es im Parlament dann schneller geht.