Die EU-Kommission diskutiert mal wieder über den Wasserstoffhochlauf. Im Mittelpunkt der Beratungen steht die Lockerung der RFNBO-Kriterien für grünen Wasserstoff. Doch ein anderes Thema könnte noch schwerer wiegen, wie Insider berichten. Die bisher verbindlichen Zielvorgaben für erneuerbaren Wasserstoff für jeden Mitgliedstaat könnten durch ein indikatives Ziel auf EU-Ebene ersetzt werden. Das wäre ein grundlegender Systemwechsel: Aus national zurechenbarer Verantwortung würde eine gemeinsame europäische Ambition, für deren Nichterfüllung am Ende niemand verantwortlich ist.
Staaten sind bisher verantwortlich
Die EU-Richtlinie RED III gibt bislang vor, dass 2030 mindestens 42 Prozent und 2035 mindestens 60 Prozent des industriell genutzten Wasserstoffs erneuerbar sein sollen. Müssen diese Vorgaben auf Ebene der Mitgliedstaaten erfüllt werden, so entstehen nationale Förderinstrumente und konkrete Nachfrage. Ein indikatives EU-Ziel würde diese Verbindlichkeit beseitigen. Staaten könnten abwarten und auf die Leistungen anderer hoffen. Das wird Thema sein, wenn sich im Oktober Politiker und Wasserstoffbranche zur European Hydrogen Week in Brüssel treffen.
Ja, grüner Wasserstoff ist noch teuer, viele industrielle Abnehmer scheuen langfristige Verträge, und Infrastruktur sowie Importketten entstehen langsamer als erwartet. Eine nationale Quote kann Länder mit großem Wasserstoffverbrauch und energieintensiver Industrie besonders belasten.
Doch daraus folgt nicht, dass Brüssel die nationale Verantwortung aufheben sollte. Die Quote wurde geschaffen, weil sich ein Markt für erneuerbaren Wasserstoff nicht von allein entwickelt. Investoren finanzieren Elektrolyseure und Lieferketten nur, wenn sie auf verlässliche Nachfrage vertrauen können. Die Entwicklung im Raffineriebereich zeigt, dass Quoten wichtige Anreize für den Hochlauf in den Mitgliedstaaten setzen. Ein unverbindliches EU-Ziel bietet diese Sicherheit nicht. So kann das Vertrauen des Marktes nicht (wieder)hergestellt und eine langfristige und bankfähige Wasserstoffnachfrage über 2030 hinaus nicht sichergestellt werden. Die Erleichterung von heute droht so zum Investitionshindernis von morgen zu werden.
Flexibilität in der Erfüllung, aber Verbindlichkeit im Ziel
Europa braucht deshalb weder regulatorischen Starrsinn noch eine Abkehr von seinen Ambitionen. Die Erfüllung der Quoten kann flexibler gestaltet werden – etwa durch handelbare Zertifikate, gemeinsame Beschaffung oder die Übertragbarkeit von RFNBO-Mengen zwischen Mitgliedstaaten. Flexibilität bei der Erfüllung ist jedoch etwas anderes als Unverbindlichkeit beim Ziel.
Die eigentliche Antwort liegt auf der Nachfrageseite: Klimaschutzverträge, grüne Leitmärkte und Beschaffungsquoten sowie abgesicherte Abnahmeverträge. Wer stattdessen nationale Verpflichtungen durch ein indikatives EU-Ziel ersetzt, schafft ein klassisches Verantwortungsproblem: Alle bekennen sich zum Ziel, aber jeder wartet auf den anderen.
Deutschland sollte in Brüssel für einen Rahmen eintreten, der flexibel, investitionsfreundlich und dennoch verbindlich ist. Grüner Wasserstoff wird nicht dadurch wettbewerbsfähig, dass man Verantwortung europäisiert und Verbindlichkeit national abschafft.