Hzwei Blogbeitrag

Beitrag von Sven Geitmann

16. Mai 2022

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Aktuelles aus der H2-Regelsetzung des DVGW

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Anschluss mobile Molchschleuse zu H2-Pipeline, © Dr. Klaus Steiner

Zu den Aufgaben der Netzbetreiber gehören zum einen die sicherheitsgerichtete Gestaltung der Gasinfrastruktur und zum anderen die Gewährleistung der bestimmungsgemäßen Funktion und technischen Betriebssicherheit der Gasnetze über deren Nutzungsdauer. Netzbetreiber stellen dies über die Einhaltung der Anforderungen der technischen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) für alle Gase nach dem Arbeitsblatt G 260, also auch für Wasserstoff, sicher. Mit der Veröffentlichung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im August 2021 hat der Gesetzgeber den DVGW auch als Regelsetzer für die technischen Regeln und Anforderungen der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Wasserstoff festgelegt. Dies ist zum einen ein Vertrauensvorsprung für die Kompetenz der Gasbranche und zum anderen ein Ansporn, das Regelwerk für Wasserstoff weiterzuentwickeln.

Die Anforderungen an die Beschaffenheit von Brenngasen der öffentlichen Gasversorgung werden in dem Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ festgelegt. Die Ausgabe aus dem Mai 2021 beschreibt eine neue Gasfamilie für Wasserstoff. Diese sogenannte 5. Gasfamilie umfasst zwei verschiedene Reinheitsstufen: Gruppe A fordert einen H2-Anteil im Gas von mindestens 98 Prozent und Gruppe D von mehr als 99,97 Prozent.

Mit dem Erscheinen der neuen G 260 wurde das Arbeitsblatt G 262 „Nutzung von Gasen aus regenerativen Quellen in der öffentlichen Gasversorgung“, das bisher die Beschaffenheit von erneuerbaren Gasen festgesetzt hat, zurückgezogen. Für den Anwender ist aber die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zu berücksichtigen. Diese legt fest, dass das Biogas, also rechtlich auch regenerativer Wasserstoff, am Einspeisepunkt und während der Einspeisung den Voraussetzungen der DVGW-Arbeitsblätter G 260 und G 262 mit dem Stand 2007 entspricht. Über diese Verordnung müssen die bisherigen Arbeitsblätter daher für Beschaffenheitsanforderungen bei der Einspeisung von regenerativen Gasen in Gasnetze weiterhin beachtet werden.

Das neue Arbeitsblatt G 260 legt beim Wasserstoffanteil der methanreichen Gase der 2. Gasfamilie keine Konzentrationsgrenze fest. Indirekt wird dieser Anteil aber über die Bereiche zulässiger brenntechnischer Kenndaten, die eingehalten werden müssen, begrenzt. Des Weiteren müssen die betroffene Gasinfrastruktur und die -anwendungen nachweislich für diesen H2-Anteil geeignet sein. Bei der Bewertung der brenntechnischen Kenndaten ist zu berücksichtigen, dass die Beschaffenheit der methanreichen Gase die brenntechnischen Kenndaten der Methan-Wasserstoff-Gemische signifikant beeinflusst.[…]

… gekürzte Online-Version
Den kompletten Fachbericht finden Sie in der aktuellen Ausgabe des HZwei-Magazins.

Autor: Dr. Klaus Steiner – Erdgas & Verwandtes, Bochum

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