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Politik und Recht

BDEW begrüßt Kraftwerksstrategie – Investitionssicherheit bleibt offen

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf zentrale Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung und zum Ausbau der Energiewende verständigt. Geplant ist unter anderem die Ausschreibung von zehn Gigawatt (GW) neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten im Jahr 2026. Acht GW davon sollen mindestens zehn Stunden am Stück Strom liefern können. Zwei GW sollen technologieoffen ausgeschrieben werden, was auch Batteriespeichern eine Teilnahme ermöglicht.

Alle neuen Gaskraftwerke müssen laut Beschluss H2-ready, also wasserstofffähig, sein. Für zwei zusätzliche GW wasserstofffähiger Kraftwerke ist eine Betriebskostenförderung vorgesehen. Diese soll helfen, die Differenz zwischen den aktuellen Gestehungskosten und der Zahlungsbereitschaft im Markt zu überbrücken. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht darin ein wichtiges Signal für den Aufbau eines Wasserstoffmarkts.

„Gerade in der frühen Phase des Wasserstoffhochlaufs braucht es Instrumente, wie CfDs, um die bestehende Lücke zwischen Gestehungskosten und Zahlungsbereitschaft zu schließen und Investitionen tatsächlich auszulösen“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

EEG-Ausschreibungen und Netzausbau bleiben auf Kurs

Die Ausschreibungsmengen für erneuerbare Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen auf hohem Niveau fortgeführt werden. Zudem soll das EEG zügig an europäische Vorgaben angepasst werden. Auch der Netzausbau wird weiter gestärkt. Der BDEW sieht darin wichtige Schritte zur Absicherung der Stromversorgung angesichts steigender Nachfrage und zunehmender Elektrifizierung.

Ein weiterer Bestandteil der Einigung ist die geplante Einführung eines Energieinfrastrukturfonds. Dieser soll Investitionen in Netze, erneuerbare Energien und insbesondere in die Wärmewende ermöglichen. Der Fonds soll durch staatliche Garantien und Bürgschaften ergänzt werden.

Offene Fragen bei Investitionssicherheit und KWK

Trotz der positiven Signale sieht der BDEW weiterhin Klärungsbedarf. So sei unklar, wie die Versorgung mit Wasserstoff langfristig gesichert und wie Systemdienstleistungen durch neue Kraftwerke erbracht werden sollen. Auch die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission steht noch aus.

Kritik äußerte der Verband zudem daran, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in den Beschlüssen keine Rolle spielt. Seit 2010 habe das KWKG rund 18 GW gesicherte Leistung mobilisiert. Gerade dezentrale KWK-Anlagen seien für die Wärme- und Stromversorgung in dicht besiedelten Gebieten relevant, so der BDEW.

Kapazitätsmarkt ab 2032 geplant

Langfristig plant die Bundesregierung die Einführung eines technologieoffenen Kapazitätsmarkts ab dem Jahr 2032. Die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen sollen bis 2027 verabschiedet werden, um Investoren Planungssicherheit zu geben.
Der BDEW bewertet die Einigung insgesamt als Schritt in die richtige Richtung. Damit Investitionen tatsächlich ausgelöst werden, müssten jedoch offene Fragen zügig geklärt und die europäische Notifizierung sichergestellt werden.