Steuerliche Gleichbehandlung von Elektroautos

Steuerliche Gleichbehandlung von Elektroautos

elektroauto-blauDer Deutsche Bundestag ist der Empfehlung des Vermittlungsausschusses nachgekommen und hat eine Einigung beim Streit um den Nachteilsausgleich zur Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen am 6. Juni 2013 erzielt. Demnach wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 bei der Berechnung des geldwerten Vorteils von elektrisch betriebenen Dienstwagen nicht der Bruttolistenpreis herangezogen, sondern der um die Batteriekosten verminderte Betrag. (mehr …)

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