Ladesäulenverordnung verabschiedet

Ladesäulenverordnung verabschiedet

Ladesaeulen-verordnungDie neue Ladesäulenverordnung (LSV, s. HZwei-Heft Jan. 2016) hat Ende Februar 2016 den Bundesrat passiert. Die Mindestanforderung besagt jetzt, dass öffentliche Ladesäulen mindestens über einen Typ-2-Stecker und Schnellladesäulen zudem über einen Combo-Stecker (CCS) verfügen müssen. Alte Anlagen genießen Bestandsschutz, so dass auch CHAdeMO im Markt bleiben kann. Eine Zusatzregelung ermöglicht es, dass Tesla kein CCS an neuen Superchargern anbieten muss (mehr …)

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