Hzwei Blogbeitrag

Beitrag von Sven Geitmann

1. Juli 2020

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Vorzeigeprojekte in Regulierungsnot

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Planungsskizze Element Eins, © Tennet

Die prominentesten Power-to-Gas-Vorhaben Deutschlands stecken fest: Hybridge und Element Eins sind in ihrer jetzigen, von Netzbetreibern beherrschten Form offiziell nicht genehmigungsfähig. Die Projektierer hoffen auf eine Lockerung der Regulierung durch die Nationale Wasserstoffstrategie. Gegner warnen vor Wettbewerbsverzerrung.

Mehr als ein Jahr ist es her, dass zwei Netzbetreiberkonsortien ihre Investitionsanträge für die bis dato größten Power-to-Gas-Projekte in Deutschland eingereicht haben. Die Ambitionen sind groß, doch die Genehmigungen für Hybridge (Amprion, Open Grid Europe) und Element Eins (Tennet, Thyssengas, Gasunie) sind nicht in Sicht. Nicht einmal, dass Element Eins inzwischen dem prominenten Kreis der „Reallabore der Energiewende“ angehört, hilft den Projektierern. Sie prallen ab an der Bundesnetzagentur. Man habe den Antragstellern mitgeteilt, dass ihre Projekte „auf Basis des geltenden Rechts nicht genehmigungsfähig“ seien, sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde.

Der Energieverband BDEW sucht mit Hochdruck nach einem Ausweg für die grünen Wasserstoffprojekte. Er hat eigens eine Arbeitsgruppe darauf angesetzt. Fraglich ist nicht nur die Vereinbarkeit mit geltendem Recht, das den Stromübertragungsnetzbetreibern und Gasfernleitungsbetreibern enge Grenzen setzt. Das größte Hindernis ist dieser Satz: „Übertragungsnetzbetreiber dürfen nicht Eigentümer von Energiespeicheranlagen sein oder diese Anlagen errichten, verwalten oder betreiben.“ So lautet Artikel 54 (1) der EU-Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt, die Deutschland bis zum 31. Dezember in nationales Recht umsetzen muss. Power-to-Gas-Anlagen gelten in diesem Sinne als Energiespeicher.

Bundesregierung will „vielversprechende Ansätze“ testen

Die Richtlinie lässt allerdings Ausnahmen zu: Zum einen könnten Netzbetreiber die Entflechtungsvorgabe umgehen, wenn die Anlagen „vollständig integrierte Netzkomponenten“ sind. Diese müssten der Betriebssicherheit dienen und entweder in ein Gas- oder ein Stromnetz integriert sein. Zum anderen könnten Netzbetreiber aktiv werden, wenn sich in einem Ausschreibungsverfahren kein anderer findet, der eine solche Elektrolyse-Anlage aufstellen und betreiben will oder kann – über diese Variante diskutieren Fachkreise unter dem Begriff „Markttest“. Ernstzunehmende Interessenten hierfür gibt es aber durchaus. Eine Initiative um den Energieversorger RWE beispielsweise will im Emsland eine ebenso große Anlage mit 100 Megawatt Kapazität bauen wie Hybridge und Element Eins.

weiterlesen im HZwei Juli-Heft

Dieser Bericht erschien zuerst am 22. April 2020 bei Tagesspiegel Background Energie & Klima. Die Nationale Wasserstoffstrategie war zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung.

Autor:
Christian Schaudwet

1 Kommentar

  1. Joe Schmidt

    Tja – dumm gelaufen wenn sich die EU bzw. die nationalen Regulierungsbehörden zu solchen Vorschriften gezwungen sehen. Sie könnten vermutlich aus der Vergangeheit geschuldet sein. Von Konstrukten der Betreiber wie dem “Gegeneinanderregeln von Netzzonen”, die früher – rechtlich einwandfrei aber volkswirtschaftlich unsinnig – für risikolose Einnahmen auf Kosten der Endkunden /Bevölkerung gesorgt haben.
    Natürlich kann ich mich auch irren.

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