Hzwei Blogbeitrag

Beitrag von Sven Geitmann

12. Juli 2016

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Kaufprämie für Batterie- und Brennstoffzellenautos

Kagermann-Hannover-2016-web

H. Kagermann auf der Hannover Messe 2016


Der Autogipfel im Kanzleramt hat die von vielen lang ersehnte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge gebracht. Bundeskanzlerin Angela Merkel einigte sich am 26. April 2016 in Berlin mit den Bossen der Automobilhersteller auf eine abgespeckte Version, bei der mindestens die Hälfte der Fördergelder von der Industrie beigesteuert wird. Trotzdem hagelte es Kritik sowohl von politischer Seite als auch vonseiten der Umweltverbände. Offen ist weiterhin, welche Wirkungskraft diese Maßnahme zu entfalten vermag.
Ursprünglich sollte schon Anfang dieses Jahres Gewissheit darüber herrschen, wie der Elektromobilitätssektor fortan gefördert wird. Im Februar 2016 hatte die Bundesregierung allerdings nochmals um Aufschub gebeten, da sie sich auf Ministerebene nicht einigen konnte. Prof. Henning Kagermann hatte daraufhin gefordert, dass noch im März 2016 eine Entscheidung fallen müsse, da ansonsten das Ziel kassiert werden müsse. In Leipzig relativierte der NPE-Vorsitzende jedoch diese Aussage, indem er erklärte, dass er wegen eines einzelnen Monats kein Problem habe.

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Wer als Endverbraucher einen Kredit aufnehmen möchte, kann schon seit längerem auf spezielle Autokredite zugreifen. Dabei ist zu beachten, dass Händer oft andere Konditionen haben als Banken. Somit sollten vor Abschluss eines Vertrages Informationen zu verschiedenen Anbietern eingeholt werden. Beispielsweise sind bei einigen Anbietern Selbstsändige ausgeschlossen.

Ende April fiel dann tatsächlich die Entscheidung, die zudem am 18. Mai 2016 vom Bundeskabinett abgesegnet wurde. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagte daraufhin: „Das ist ein wichtiges industriepolitisches Signal. Mit den heute im Kabinett beschlossen Maßnahmen, insbesondere der Kaufprämie, werden umweltfreundliche Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden. Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Elektromobilität auslösen.“
Hälfte Staat – Hälfte Industrie
Der Beschluss sieht jetzt vor, dass für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro gezahlt wird. Dieser Wert gilt auch für Brennstoffzellenfahrzeuge. Um diese Finanzspritze in Gänze zu erhalten, muss zunächst im Kaufvertrag vermerkt werden, dass der Automobilhersteller die eine Hälfte, also 2.000 Euro, erlassen hat. Erst wenn dies bestätigt ist, kann die zweite Hälfte online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die gleiche Vorgehensweise gilt für Plug-in-Hybride, wobei diese eine Kaufprämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten.
In jedem Fall gilt, dass der Käufer das neue E-Auto mindestens neun Monate behalten muss. Hinzu kommt, dass das zu fördernde Fahrzeug nicht teurer sein darf als 60.000 Euro (Netto-Listenpreis des Basismodells). Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro (insg. 1,2 Mrd. Euro inkl. Industriemittel), längstens jedoch bis …
BAFA-Antrag
Für die Auszahlung ist wie schon bei der Abwrackprämie 2009 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. BAFA-Präsident Arnold Wallraff versprach gegenüber der Zeitschrift Autohaus: „Damals haben wir vier bis fünf Wochen benötigt vom vollständigen Vorliegen der Unterlagen bis zur Auszahlung. Wir streben an, die Prämie für die Elektroautos noch schneller abzuwickeln.“
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Umweltbonus
Die EU-Kommission gab grünes Licht: Am 16. Juni 2016 meldete Wirtschaftsminister Gabriel, die Förderrichtlinie könne dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegt werden.

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1 Kommentar

  1. Glasbild

    Sehr interessanter Artikel. Hoffe Sie veröffentlichen in regelmäßigen Abständen solche Artikel dann haben Sie eine Stammleserin gewonnen.Vielen Dank für die tollen Informationen.
    Gruß Anna

    Antworten

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