Analyse der EU-Fördermittel im BZ-Sektor

Analyse der EU-Fördermittel im BZ-Sektor

Eska

Partnernetzwerk der EU-Projekte, © Eska


Die Europäische Kommission veröffentlicht zu allen Förderprojekten, die sie im Rahmen des ehemaligen 7. Forschungsrahmenprogramms (FP7) und des aktuellen Programms Horizon 2020 (H2020) bewilligt hat, Metadaten. Diese können mit Hilfe von Datenanalysetools aufbereitet und ausgewertet werden, um so wertvolle Informationen, beispielsweise für eine Wettbewerbsanalyse, zu erhalten. Dieser Artikel beleuchtet, wer im Rahmen von europäischen Förderprojekten zusammengearbeitet hat und wie die entsprechenden Kooperationsnetzwerke aussehen. (mehr …)

Fragen an den Mittelstand: Wie geht’s weiter mit dem NIP?

Fragen an den Mittelstand: Wie geht’s weiter mit dem NIP?

Pitschak-Froemmel-Podesser

Pitschak/Hydrogenics, Frömmel/FuelCell Energy Solutions & Podesser/SFC Energy

In der aktuellen politischen Debatte stellt die Energiewende zwar ein zentrales Element dar, aber derzeit geht es mehr darum, den Ausbau von „grüner“ Energietechnik eher zu reduzieren, als sie zu fördern. Einig sind sich die Parteien nur darin, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert werden muss. Ob bei der anstehenden Überarbeitung dann aber die Brennstoffzellentechnik berücksichtigt, und falls ja, in welchem Maße sie als effizientes Energiewandlungsverfahren gefördert wird, ist gänzlich offen; ebenso offen wie die Rolle (mehr …)

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Entscheidung für vier Schaufenster Elektromobilität ist gefallen

Die Bundesregierung hat heute entschieden, welche Regionen im Rahmen des deutschlandweiten Förderrogramms Schaufenster Elektromobilität beteiligt sein werden. Wie erwartet ist es die Hauptstadt-Region Berlin / Brandenburg. Weiterhin sind Baden-Württemberg, Niedersachsen sowie Bayern / Sachsen mit dabei, so dass es nicht wie zuvor angenommen fünf, sondern nur vier Schaufenster geben wird. In der Pressemeldung der Bundesregierung heißt es dazu:
„Die Entscheidung beruht auf den Empfehlungen einer 13-köpfigen Fachjury aus Wissenschaftlern und Fachverbänden, die die 23 Bewerbungen geprüft und bewertet hatte. Als Schaufenster sind diejenigen groß angelegten regionalen Demonstrations- und Pilotvorhaben ausgewählt worden, in denen die innovativsten Elemente der Elektromobilität an der Schnittstelle von Energiesystem, Fahrzeug und Verkehrssystem gebündelt und deutlich – auch international – sichtbar gemacht werden.
Der Entscheidung der Bundesregierung schließt sich ein Verfahren zur Prüfung und Bewilligung der in den erfolgreichen Schaufenstern gebündelten Einzelprojekte an. In diesem Verfahren werden auch die jeweiligen Fördervolumina festgelegt. Die Bundesregierung schließt sich dem Votum der Fachjury an, dass kein Schaufenster mit mehr als 50 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert werden sollte, um in der Summe eine möglichst große Bandbreite an innovativen Konzepten verwirklichen zu können.
Die Schaufenster Elektromobilität sind eine Maßnahme aus dem Regierungsprogramm Elektromobilität von Mai 2011 – die Bundesregierung greift damit eine Empfehlung der Nationalen Plattform Elektromobilität aus deren 2. Bericht auf. Für das auf drei Jahre angelegte Programm stellt der Bund Fördermittel in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro zur Verfügung.“

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