Hzwei Blogbeitrag

Beitrag von Sven Geitmann

23. Januar 2018

Titelbild:

Bildquelle:

Wasserstoff und Brennstoffzellen im Koalitionsvertrag

Die zweite Phase des Nationalen Innovationsprogramms für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie soll die Markteinführung der H2– und BZ-Technologie begleiten. Das NIP 2 läuft seit 2016 und ist auf zehn Jahre ausgelegt, finanzielle Mittel wurden allerdings vorerst nur bis 2019 bewilligt. Die noch zu bildende neue Bundesregierung muss demnächst darüber entscheiden, was danach geschehen soll. Ob sich dieser Gegenstand auch im Koalitionsvertrag wiederfinden wird, ist derzeit noch offen.
Das Bundesverkehrsministerium hat bislang 250 Mio. Euro zur Unterstützung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis 2019 eingeplant. Doch wie soll es anschließend weitergehen?
Koalitionsverhandlungen
Bei der Festlegung der grundlegenden Marschrichtung wird entscheidend sein, worauf sich die neue Bundesregierung verständigt, denn nur wenn sich das Thema im Koalitionsvertrag wiederfindet, können im Haushaltsplan entsprechende Gelder in nennenswerter Größenordnung eingeplant werden.
Aus diesem Grund haben sich bereits vor der Bundestagswahl verschiedene Institutionen in Stellung gebracht, um frühzeitig auf die Berücksichtigung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnik zu drängen. So hatte die Wasserstoff-Gesellschaft Hamburg e. V. im Sommer 2017 einen Forderungskatalog zusammengestellt, in dem sie anmahnt, dass zukünftig die Wasserstofftechnologie „als effektivster chemischer Speicher für die volatilen erneuerbaren Energien“ eine Schlüsselrolle spielen müsse.
Unter anderem fordert die hanseatische Initiative, dass die „Belastung des Stromes, der zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird, von Abgaben und Umlagen befreit werden muss“. Außerdem verlangt sie, dass „grüner Wasserstoff, der in Raffinerieprozessen zur Herstellung von Kraftstoffen genutzt wird, die gleiche CO2-Gutschrift erhält wie Biotreibstoffe“. Speziell für Norddeutschland fordert die Gesellschaft, dass „die in Deutschland vorhandenen Kavernenspeicher für die Wasserstoffspeicherung ertüchtigt werden müssen und die vorhandenen Gasnetze zumindest teilweise auf Wasserstoff umgerüstet werden“.
Während der Jamaika-Sondierungsgespräche wandte sich auch Werner Diwald, Vorstandsvorsitzender von performing energy, mit einem offenen Brief an die Politik. Darin verwies er unter anderem auf verschiedene Ministerkonferenzen, in denen bereits die enormen Potentiale von Sektorkopplung und Power-to-X benannt wurden. Um diese Potentiale ausschöpfen zu können, sei eine Überdenkung der aktuellen Position Deutschlands zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) erforderlich: „Nur mit Hilfe von PtX-Technologien wird eine umfängliche Sektorenkopplung und damit verbunden eine wirtschaftlich effiziente Dekarbonisierung des Strom-, Wärme- und Mobilitätmarktes ermöglicht.“ Zudem forderte Diwald die künftige Bundesregierung dazu auf, bei den Schlussverhandlungen zur RED II nachdrücklich auf eine Gleichstellung der Erzeugung grüner PtX-Energieträger mit anderen Technologien zur CO2-Vermeidung hinzuwirken.
Besserstellung von KMU
Optimierungsbedarf sehen einige Akteure außerdem bei der bisherigen deutschen Förderpraxis. So haben die Erfahrungen mit dem NIP 1 gezeigt, dass die geforderte Verfahrensweise bei der Beantragung von Fördervorhaben insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nicht immer angemessen ist. Speziell für kleine Firmen sei der hohe bürokratische Aufwand kaum zu bewältigen, hieß es aus der Branche. Hinzu komme, dass bisher vom Projektträger Jülich mitunter eine feste Projektfinanzierung für ganze 24 Monate erwartet worden sei, was etliche Akteure, vor allem Kleinunternehmen, die häufig zu den Treibern der Technologie zählen, überfordere. Wie HZwei erfuhr, sind wegen fehlenden finanziellen Rückhalts durchaus erfolgversprechende Vorhaben in Jülich gescheitert, obwohl klar sein sollte, dass Start-ups oder Kleinunternehmen keine Bilanzstruktur wie Großunternehmen vorweisen können.
Praktikabler könnte es sein, wenn, wie auf europäischer Ebene beim Fuel Cells and Hydrogen Joint Undertaking, zunächst ein Teil des Förderbetrags (z. B. 5 % Deposit) einbehalten und dieser erst bei erfolgreichem Projektverlauf ausgezahlt würde, im Gegenzug aber bei KMU die Anforderungen für die Bewilligung heruntergeschraubt würden.
„Die Kleinen fallen reihenweise hinten runter, weil sie keine vernünftige Bilanzstruktur aufweisen. Das ist absurd.“
Anonymisiertes Zitat

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

preloader