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Beitrag von Sven Geitmann

15. Juli 2015

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Verkehrsministerium startet Marktaktivierung von Brennstoffzellen

Klaus-Bonhoff-HMI-2015

Dr. Klaus Bonhoff


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im März 2015 eine neue Förderrichtlinie „Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“ vorgestellt. Diese BZ-KWK-Richtlinie soll kurz- und mittelfristig den reibungslosen Übergang der brennstoffzellenbasierten Kraft-Wärme-Kopplungstechnik vom Forschungs- und Entwicklungsstadium (F&E) zur Kommerzialisierung gewährleisten. Das BMVI gewährt damit Investitionszuschüsse für Brennstoffzellen-KWK-Anlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in Industrie- und Gewerbeimmobilien, die über eine elektrische Leistung von bis zu 20 kW verfügen. Federführend sind die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) sowie der Projektträger Jülich (PtJ).
Die Brennstoffzellen-KWK-Richtlinie wurde für Unternehmen konzipiert, die brennstoffzellenbetriebene KWK-Anlagen ins Feld bringen möchten. Sie richtet sich somit an Multiplikatoren (Energieversorger, Stadtwerke, Zwischenhändler), die mindestens fünf Anlagen installieren. Die Geräte- und Komponentenhersteller selber sind hiervon ausgenommen.
Die Fördermaßnahme ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP), das noch bis Ende 2016 läuft. Dementsprechend ist auch diese Fördermöglichkeit bis Ende 2016 befristet. Anträge können seit März 2015 eingereicht werden. Treffen diese nach dem 31. Mai 2015 ein, kann allerdings nicht mehr gewährleistet werden, dass sie tatsächlich berücksichtigt werden. Die Gelder für diese Maßnahme entstammen dem NIP, obwohl in diesem ursprünglich vornehmlich F&E-Vorhaben sowie Demonstrationsprojekte gefördert werden sollten. Indem das BMVI aber innerhalb des NIP einen neuen Investitionstitel schuf, der allerdings über keine eigenen finanziellen Mittel verfügte (Leertitel), können jetzt F&E-Gelder aus anderen Bereichen in diesen Titel geschoben und dort eingesetzt werden.
Pro Gerät werden eine feste Grundförderung in Höhe von 1.600 Euro sowie eine leistungsabhängige Summe ausgezahlt (s. Tab.). Für eine 1-kW-Anlage erhalten Unternehmen somit 9.600 Euro (1.600 € + 1 x 8.000 €), für eine 0,3-kW-Anlage fließen 4.000 Euro (1.600 € + 0,3 x 8.000 €).
Min. Leistung [kWel]    Max. Leistung [kWel]    Förderung pro kWel [€]
0,25                                                    1                                            8.000
1                                                          3                                            2.000
3                                                          5                                            1.000
Die Förderung kann allerdings maximal 45 % der Investitionsmehrkosten betragen, wobei als rechnerische Bezugsgröße die Preisdifferenz zwischen den neuen BZ-Aggregaten und konventionellen Geräten in einer vergleichbaren Leistungsklasse dient. Prototypen werden nicht gefördert. Zudem ist die Förderung nicht mit anderen Maßnahmen kumulierbar, ausgenommen Vergütungsansprüche nach dem KWK-Gesetz.
Ziel dieser Richtlinie ist, den anstehenden Markthochlauf zu unterstützen, um die Investitionskosten für die Brennstoffzellenanlagen durch Skaleneffekte zu verringern. Dafür hat die NOW extra eine eigene Homepage eingerichtet: www.brennstoffzellen-kwk.de. Dort kann auch die BAFA-Liste mit allen förderbaren Modellen eingesehen werden. Die Inhouse5000 steht bisher noch nicht darauf, da sie nach Aussage von NOW-Geschäftsführer Dr. Klaus Bonhoff (s. Foto) derzeit noch nicht ausreichend weit entwickelt/zertifiziert ist. Auf Nachfrage bestätigte jedoch die Riesaer Brennstoffzellentechnik GmbH, dass sie daran arbeitet.

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