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Beitrag von Sven Geitmann

14. Juli 2015

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Umweltministerium verbessert KWK-Förderung

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„Verkaufsgespräch“ während der Hannover Messe (Quelle: SOLIDpower)


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat Ende 2014 das Mini-KWK-Impulsprogramm novelliert. Seit 1. Januar 2015 ist es in Kraft und bringt etliche Neuerungen insbesondere für BZ-Heizgeräte mit sich, da Brennstoffzellen über höhere Wirkungsgrade als konventionelle Heizaggregate verfügen, was fortan besonders gefördert wird. Das BMUB bedient sich mit dieser Novellierung eines bereits etablierten Förderinstruments, dem Mini-KWK-Impulsprogramm, um besonders effiziente Geräte in den Gebäudebestand zu bringen und dadurch den Gesamtwirkungsgrad speziell im Wärmesegment zu erhöhen.
Kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kW werden seit April 2012 von der Bundesregierung gefördert. Der Grund dafür ist, dass Mini-KWK-Anlagen besonders effizient, aber auch besonders teuer sind, weswegen für ihren Verkauf ein besonderer Impuls benötigt wird, damit diese Technik von den Endkunden angenommen wird. Das BMUB initiierte daher das Mini-KWK-Impulsprogramm. Umgesetzt wird es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei dem die entsprechenden Anträge einzureichen sind.
Die am 12. Dezember 2014 veröffentlichte Novellierung des Impulsprogramms sieht eine erhöhte Basisförderung, die Einführung von Bonusförderungen sowie vereinfachte technische Anforderungen vor. Konkret gilt seit Anfang des Jahres, dass Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) zukünftig eine höhere Grundförderung erhalten: Bis 1 kWel können beim BAFA 1.900 Euro beantragt werden. Hinzu kann die neu eingeführte Bonusförderung (Stromeffizienzbonus) für besonders energieeffiziente Anlagen (ŋel > 31 %) kommen, die 60 % der Basisförderung beträgt. Eine weitere Bonusförderung (Wärmeeffizienzbonus) für besonders wärmeeffiziente Anlagen kann zusätzlich 25 % der Basisförderung bringen. Somit kommen insgesamt etwa 3.500 Euro zusammen, die von Endkunden als Investitionszuschuss abgerufen werden können. Allerdings gilt dies nur für den aktuellen Gebäudebestand, nicht für Neubauten.

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