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Beitrag von Sven Geitmann

14. April 2014

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Initiative Brennstoffzelle fordert Technologie-Einführungsprogramm

Gabriel-Ballhausen-Stefener

Wirtschaftsminister Gabriel diskutierte auf der Hannover Messe mit Ballhausen und Stefener (v.l.)


Der Koalitionsplan der Bundesregierung steht zwar seit Januar 2014 fest, aber die konkreten Inhalte des zukünftigen Regierungsprogramms befinden sich noch in der Abstimmung. Derzeit wird landauf, landab nicht nur über die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gestritten, auch bei der Kraft-Wärme-Kopplung gibt es noch viele offene Fragen. Insbesondere die Festlegung der sogenannten „Bagatellgrenze“ erregt viele Gemüter, weshalb sich momentan zahlreiche Wirtschafts- und Verbandsvertreter emsig darum bemühen, ihre Interessen gegenüber der Politik deutlich zu formulieren.
Im aktuell diskutierten Vorschlag zur Neugestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist eine Grenze für alte und neue KWK-Anlagen vorgesehen, die bei einer maximalen Leistung von 10 kW liegt. Geräte mit geringerer Leistung bräuchten keine EEG-Umlage zu zahlen, solange ihre jährliche Stromerzeugung die Marke von 10 MWh nicht überschreitet, so sehen es jedenfalls die Pläne des neuen Bundeswirtschafts- und -energieministers Sigmar Gabriel vor.
Nach Meinung des VDMA sollte diese Bagatellgrenze angehoben werden, da kleine Brennstoffzellenanlagen mit einer Leistung von lediglich 1,5 kW mehr Strom erzeugen und somit nicht von dieser Umlagenbefreiung profitieren könnten, obwohl sie das Netz entlasten. Der neu gewählte Vorsitzende der VDMA AG Brennstoffzellen, Dr. Manfred Stefener, kritisierte in diesem Zusammenhang, dass mit derartigen Maßnahmen potenzielle Investoren verunsichert würden, was zu einer massiven Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit von hocheffizienten Anlagen führen würde und in klarem Widerspruch zum Koalitionsvertrag stünde.
Andreas Ballhausen, Sprecher der Initiative Brennstoffzelle (IBZ), ergänzte, dass mit den bislang vorgesehenen Änderungen am EEG nicht nur die geplante Erhöhung des KWK-Anteils an der deutschen Stromproduktion auf 25 Prozent im Jahr 2020 gefährdet wäre, sondern auch die im KWK-Gesetz formulierte Verpflichtung verletzt würde, die Markteinführung von leistungsstärkeren Brennstoffzellen zu unterstützen. Ballhausen forderte deswegen: „Die innovative Technologie, die schwerpunktmäßig von der international starken deutschen Heizungsindustrie angeboten wird, benötigt dringend ein Technologieeinführungsprogramm, da ansonsten der Markteintritt nicht gelingen kann.“ Die ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch) schlug dementsprechend vor, die maximale Gesamtstrommenge von KWK-Anlagen auf jährlich 300 MWh als sinnvollen Wert für die Bagatellgrenze anzuheben.
Um bei diesem Thema mit möglichst geeinter Stimme auftreten zu können, trafen sich zahlreiche Verbandsvertreter (von ASUE, BDH, dena, IBZ, VDMA AG, BZ, Zukunft Erdgas) Mitte Februar 2014 in Berlin zum Dialog. Neben der Festlegung der Bagatellgrenze ging es dort unter anderem um die Bewertung des europäischen Energielabels. Dazu stellte Johannes Schiel, Geschäftsführer der VDMA AG Brennstoffzellen, fest: „KWK-Anlagen und Brennstoffzellen schneiden hier beim Labeling aufgrund einer unfairen Berechnungsmethodik schlechter ab als wesentlich weniger effiziente Technologien.“
Weitere Themen, über die derzeit gestritten wird, sind die 300-l-Speicherpflicht im Rahmen des Impulsprogramms für Mikro-KWK-Anlagen sowie die Aufforderung einiger Verteilnetzbetreiber, zusätzlich zum integrierten Zähler einen externen Zähler anzubringen. Zusammen versuchen hier die Verbände mögliche Hemmnisse abzubauen und Lösungsansätze zu finden. Dazu werden derzeit gemeinsame Punkte zusammengetragen, um demnächst ein Positionspapier vorstellen zu können.

3 Kommentare

  1. Felger

    Eine Brennstoffzelle mit 1.500 W elektrischer Leistung kann im Jahr max. Cabrio 13.000 kWh Energie produzieren und läge damit deutlich unter der angesprochenen Grenze von 10MWh/a! Logik im Artikel ist daher nicht ganz nachvollziehbar.

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    • Arno A. Evers

      Das Unlogische liegt in der Gestaltung der Forderungen nach Förderungen.
      DAS macht alles so gar keinen Sinn,
      und das geht nun schon seit Jahrzehnten so.
      Und keiner merkelt das?
      Komisch.

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  2. Arno A. Evers

    NUR wirklich sinnvolle Produkte und Dienstleistungen,
    die erstens: “… der Markt ..” braucht und
    die zweitens: “… aus wirklich erneuerbaren Energien
    hergestellten Wasserstoff oder ähnliche Medien …”
    als Energieträger einsetzen, helfen da weiter!
    Staatliche Stützungsprogramme kosten nur Zeit, Geld und Nerven.
    Ausserdem zerstören sie den good-will
    bei den noch verbliebene Nachwuchskräften und KMU`s!
    Mehr dazu auch hier:
    https://www.youtube.com/watch?v=WtWvQhTIHzU

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